Basiswissen über GDI
Daten, Dienste & Infrastruktur
Recht & Technik
zurück zur Übersicht
Grundlagen einer Geodateninfrastruktur
Eine Geodateninfrastruktur (GDI) ist eine Infrastruktur bestehend aus Geodaten, Metadaten und
Geodatendiensten, Netzdiensten und -technologien, Vereinbarungen über gemeinsame Nutzung, über Zugang und Verwendung sowie
Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen, -prozesse und -verfahren mit dem Ziel, Geodaten verschiedener Herkunft
interoperabel verfügbar zu machen (Definition nach dem
Landesgeodatenzugangsgesetz (§ 3 Abs. 5 LGeoZG).
Die Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) setzt sich demnach aus folgenden Kernbe-standteilen zusammen:
-
Geodaten,
unterschieden nach Geobasisdaten
des amtlichen Vermessungswesens, welche die Landschaft und die Liegenschaften anwendungsneutral darstellen und
beschreiben sowie den für eine Geodateninfrastruktur elementaren räumlichen Bezug herstellen, und
Geofachdaten
anderer Verwaltungsbereiche, der Wirtschaft und der Wissenschaft, welche für spezielle fachliche Zwecke auf
Grundlage der Geobasisdaten erhoben werden,
-
Geodatendienste und sonstige
Netzdienste, die als vernetzbare Anwendungen Geodaten in
einer dienstebasierten Architektur verarbeiten und in strukturierter Form zugänglich machen,
-
Metadaten, die Geodaten und
Geodatendienste strukturiert beschreiben und in der Geodateninfrastruktur die Beurteilung, den Bezug und die
Nutzung von Geodaten über Geodatendienste ermöglichen bzw. unterstützen, und
-
elektronische Netzwerke (Intranet, Internet) einschließlich der Netztechnologien als informationstechnische
Trägerstruktur (IT-Netzinfrastruktur) der Geodatendienste und sonstigen Netzdienste.
Damit eine Geodateninfrastruktur in der Praxis tatsächlich funktioniert, bedarf es zusätzlich zu den Kernbestandteilen
ergänzender Rahmenbestandteile bzw. Rahmenbedingungen. Diese umfassen
-
Rechtsvorschriften, die den rechtlichen Rahmen zur Bereitstellung von Geodaten im Allgemeinen und
der Geodateninfrastruktur im Speziellen festlegen,
-
Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen als
organisatorischer Rahmen,
um die tatsächliche Funktionsfähigkeit der Geodateninfrastruktur zu verbessern und zu gewährleisten,
-
Vereinbarungen über Zugang und Nutzung zwischen Anbietern und Nutzern der Geodaten und
Geodatendienste, und nicht zuletzt
-
Normen
und Standards
(Spezifikationen)
als technische Grundlage der Geodateninfrastruktur zur Gewährleistung der
Interoperabilität
der Geodaten und Geodatendienste.
Für weitere Informationen zur GDI-BW können Sie gerne Kontakt mit dem GDI-Kompetenzzentrum aufnehmen (zentrale E-Mail-Adresse:
gdi-komz@lgl.bwl.de).
zurück zur Übersicht