Geodateninfrastruktur
Baden-Württemberg
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Geodateninfrastrukturen in Europa, Deutschland und Baden-Württemberg

Der Aufbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur in Baden-Württemberg wird stark von den Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene mitbestimmt. Insbesondere sind dabei die rechtlichen und technischen Vorgaben der übergeordneten Geodateninfrastrukturen INSPIRE (Infrastructure for SPatial InfoRmation in the European Community) und GDI-DE (Geodateninfrastruktur Deutschland) zu berücksichtigen.

Geodateninfrastrukturen in Europa, Deutschland und Baden-Württemberg

INSPIRE

GDI in Europa: INSPIRE

INSPIRE ist eine im Jahr 2001 von der Europäischen Kommission auf den Weg gebrachte Initiative zur Schaffung einer europaweiten Geodateninfrastruktur. Mit der gleichnamigen EU-Richtlinie wird eine in der Europäischen Union rechtsverbindliche Grundlage für dieses Vorhaben gelegt. Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten.

Ziel der INSPIRE-Richtlinie ist es, die europäische Umweltpolitik zu unterstützen und die Berichtspflichten der Mitgliedstaaten gegenüber der Europäischen Kommission zu vereinfachen. Gleichzeitig soll die Infrastruktur andere wichtige Politikfelder unterstützen sowie die Verwendung von Geodaten in allen Fachbereichen der öffentlichen Verwaltung von den Kommunen bis zu den europäischen Behörden fördern. Darüber hinaus soll der Öffentlichkeit der Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorliegenden Geodaten ermöglicht werden.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden verpflichtet, bei öffentlichen Stellen vorliegende Geodaten nach bestimmten Vorgaben zugänglich zu machen. Die der INSPIRE-Richtlinie unterliegenden Geodaten werden in den Anhängen I bis III der Richtlinie durch explizite Nennung von 34 Geodatenthemen bestimmt. Die geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedstaaten haben diese Daten in spezifizierten Datenmodellen über Geodatendienste bereitzustellen. Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie stützt sich auf die nationalen Geodateninfrastrukturen der Mitgliedsländer und erfordert zahlreiche Detailregelungen. Hierfür werden rechtlich verbindliche Durchführungsbestimmungen erlassen, deren technische Umsetzung durch ergänzende Leitfäden und Empfehlungen konkretisiert wird.

Die Richtlinie ist in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland setzen entsprechend der verfassungsrechtlich festgelegten Aufgabenverteilung sowohl der Bund als Auch die Länder die INSPIRE-Richtlinie in eigenen Gesetzen um. Das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) des Bundes gilt für die Einrichtungen des Bundes und die bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Ländergesetze verpflichten in gleicher Weise die Landesbehörden, die Landkreise, die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
In Baden-Württemberg wird die INSPIRE-Richtlinie mit dem Landesgeodatenzugangsgesetz (LGeoZG) umgesetzt.

GDI-DE

GDI in Deutschland: GDI-DE

Die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) ist ein gemeinsames Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen, das vom Chef des Bundeskanzleramtes und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder (CdS) mit Beschluss vom 28. November 2003 auf den Weg gebracht wurde.
Mit dem Aufbau der GDI-DE soll eine länder- und ressortübergreifende Vernetzung von Geodaten in Deutschland erreicht werden, damit Geoinformationen zukünftig verstärkt in Entscheidungsprozessen innerhalb der Politik, der Verwaltung und der Wirtschaft zum Einsatz kommen. Dabei soll sich die GDI-DE in die Geodateninfrastruktur der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) und in eine weltweite Geodateninfrastruktur möglichst widerspruchsfrei einfügen.

Die GDI-DE geht über die verpflichtende Bereitstellung der in der INSPIRE-Richtlinie definierten Geodatenthemen weit hinaus. Alle Geodaten, die zur Erledigung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, zur Unterstützung modernen Verwaltungshandelns und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Forschung benötigt werden, sollen als Teile der Nationalen Geodatenbasis der GDI-DE nutzerge-recht erschlossen werden.

Zur abgestimmten Umsetzung des komplexen Vorhabens wurde im Jahr 2004 eine Organisationsstruktur für die GDI-DE ins Leben gerufen. Als Steuerungsgremium auf fachpolitischer und konzeptioneller Ebene wurde das Lenkungsgremium GDI-DE gebildet, das sich aus Vertretern des Bundes, aller 16 Bundesländer und der drei kommunalen Spitzenverbände zusammensetzt. Baden-Württemberg wird durch das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz (MLR) vertreten. Als ausführende Stelle wird das Lenkungsgremium von der Koordinierungsstelle GDI-DE unterstützt, die als Organisationseinheit des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt eingerichtet ist. Die Koordinierungsstelle wird vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziell und personell getragen. Dabei wird sie durch ein organisatorisches Netzwerk von GDI-Kontaktstellen des Bundes und der Länder unterstützt. Kontaktstelle für Baden-Württemberg ist das GDI-Kompetenzzentrum im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL). Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der GDI-DE einschließlich der Finanzierung der gemeinsamen Koordinierungsstelle sind in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt.

Fachkonzepte, Regelungen und Spezifikationen für die GDI-DE werden in Expertengremien (Arbeitskreisen und Modellprojekten) erarbeitet, über das Lenkungsgremium GDI-DE abgestimmt, beschlossen und anschließend verbindlich bei Bund und Ländern umgesetzt. Von grundlegender Bedeutung ist dabei die Architektur der GDI-DE. Sie stellt ein übergreifendes Regelwerk dar, das die wichtigsten organisatorischen und technischen Regeln für den abgestimmten Aufbau der GDI-DE bei Bund, Ländern und in den Kommunen dokumentiert.

GDI-BW

GDI in Baden-Württemberg: GDI-BW

Auch in Baden-Württemberg soll eine Geodateninfrastruktur zur einfachen fach- und stellenübergreifenden Nutzung von Geodaten auf Basis moderner Informations- und Kommunikationstechnologie aufgebaut werden, um das Informations- und Wertschöpfungspotenzial der vorhandenen Geodaten für Staat und Gesellschaft umfassend zu aktivieren. Die Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) verfolgt das übergeordnete Ziel, für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit den Zugang zu und die Nutzung von bei öffentlichen und privaten Stellen in Baden-Württemberg vorliegenden Geodaten zu erleichtern.

Die GDI-BW wird als gemeinschaftliche Geodateninfrastruktur des Landes, des kommunalen Bereichs, der Wirtschaft und der Wissenschaft in Baden-Württemberg verstanden, die von den Anbietern der Geodaten partnerschaftlich getragen, dezentral aufgebaut und für die Nutzer fachneutral und multifunktional ausgestaltet wird.

Die grundlegende Motivation zum Aufbau der GDI-BW leitet sich aus den landesinternen Interessen sowie den äußeren rechtlichen und politischen Verpflichtungen ab:
Landesintern soll die GDI-BW speziell die auf Geoinformationen bezogenen Verwaltungsprozesse verbessern und zu einem integrierten und bürgerfreundlichen digitalen Leistungsangebot für Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit beitragen; somit ist sie auch als Geokomponente des E-Governments Baden-Württemberg aufzubauen. Mit dem Aufbau der GDI-BW sollen gleichzeitig die Pflichten nach der INSPIRE-Richtlinie und die im Rahmen der GDI-DE vereinbarten Vorgaben erfüllt werden. Die GDI-BW ist demzufolge als eigenständige Geodateninfrastruktur und zugleich als integraler Bestandteil der GDI-DE und von INSPIRE zu entwickeln.

Die Federführung für den Aufbau und den Betrieb der GDI-BW liegt beim Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz (MLR). Zur Koordinierung des die Fachverwaltungen des Landes, den kommunalen Bereich, die Wirtschaft und die Wissenschaft einbeziehenden Vorhabens hat das MLR eine Organisationsstruktur ins Leben gerufen, die vom Begleitausschuss GDI-BW unter Vorsitz des MLR, dem GDI-Kompetenzzentrum im LGL, den GDI-Arbeitsgruppen als zentralen Akteuren getragen wird.

Für weitere Informationen zur GDI-BW können Sie gerne Kontakt mit dem GDI-Kompetenzzentrum aufnehmen (zentrale E-Mail-Adresse: gdi-komz@lgl.bwl.de).

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