Leitfaden zur Bereitstellung von Bauleitplänen in der GDI-BW Version 3.1 (vom 9. Dezember 2022)

Der Leitfaden enthält fachlich-technische Festlegungen über das Datenmodell der Bauleitplan-Geodaten, die erforderlichen Geodatendienste sowie dazugehörige Metadaten.

Grundlage für alle Prozesse bildet der am 5. Oktober 2017 vom IT-Planungsrat beschlossene, bundesweite Standard XPlanung ab Version 5.0 (Entscheidung 2017/37 des IT-Planungsrates hier).

Die Führung sowie Fortentwicklung des Standards XPlanung sowie die Bereitstellung von Transformationsregeln in das INSPIRE-Datenmodell ist bundesweit von der XLeitstelle organisiert (https://xleitstelle.de/).

Den Städten und Gemeinden (kommunale Planungsträger) sowie den für sie tätigen Dienstleistern wird die Anwendung des Leitfadens von den Kommunalen Landesverbänden empfohlen. Ziel ist eine einheitliche Bereitstellung in der GDI-BW.

Die Fortführung des Leitfadens erfolgt abgestimmt über den Begleitausschuss GDI-BW.

Der Beschluss zum Leitfaden in der Version 3.1 wurde im Begleitausschuss am 9. Dezember 2022 gefasst.

Besonderer Hinweis: Bitte beachten Sie Schlüsselwörter in Anlage 2 zur Unterstützung von Geschäftsprozessen.

Hinweis: Die Migration bisher erfasster Bebauungspläne in XPlanGML 4.1 kann mit der GML-Toolbox erfolgen. Dies ist eine freie Software, die jedem unentgeltlich zur Verfügung steht (https://www.iai.kit.edu/1650.php).

Kommunen sind als geodatenhaltende Stellen zur Bereitstellung der Daten der Bauleitplanung nach dem Landesgeodatenzugangsgesetz verpflichtet (siehe Positionspapier der kommunalen Landesverbände unten); insbesondere adressiert der Leitfaden die für die Bauleitplanung dort zuständigen Facheinheiten und den für sie tätigen Dienstleistern.

Aktueller Leitfaden (3.1 vom 9.12.2022)

Leitfaden zur Bereitstellung von Bauleitplänen (PDF-Datei, 914 KB )

Leitfaden zur Bereitstellung von Bauleitplänen Anlage 1 (PDF-Datei, 2,0 MB )

Vorgängerversion Leitfaden (3.0 vom 11.3.2022)

Leitfaden zur Bereitstellung von Bauleitplänen (PDF-Datei, 7,5 MB )

Hinweise zum BW-Profil XPlanung (Anlage 1 Leitfaden, Version 3.1 vom 9.12.2022)

Die in Kapitel 2.3.2 vorgestellten Schema-Dateien stehen zum Download in der BITBW-Cloud kostenfrei zur Verfügung.

Hier gelangen Sie dorthin: https://cloud.landbw.de/index.php/s/PB8drP6irezAmDZ

Organisatorische Handlungsempfehlungen zur INSPIRE-konformen Bereitstellung von Bebauungsplänen in der GDI-BW

Die Handlungsempfehlungen der kommunalen Landesverbände BW zeigen einen landesweit einheitlichen Lösungsweg für eine zentrale Datenbereitstellung von Bebauungsplänen auf. Sie richten sich an (1) Städte und Gemeinden als geodatenhaltende Stellen und originäre Aufgabenträger der BPläne (und teils in deren Funktion als untere Baurechtsbehörden), (2) Landratsämter als Planungs- und Genehmigungsbehörden (und teils in deren Funktion als untere Baurechtsbehörden) sowie (3) Dienstleister wie z. B. kommunale Rechenzentren oder Ingenieurbüros.

Das empfohlene 3-Stufen-Konzept beschreibt ein Standardvorgehen, um schnell und ressourcenschonend die gesetzlichen Aufgaben nach INSPIRE und LGeoZG BW zu erfüllen und zugleich Mehrwerte auf allen Verwaltungsebenen durch einen umfassenden fachlichen Nutzen der BPläne zu erzeugen. Kommunen sind als Träger der Bauleitplanung gesetzlich verpflichtet, ihre BPläne für INSPIRE bereitzustellen. Als Datenherren sind sie im Schritt 1 verantwortlich dafür, die BPläne im erforderlichen Datenformat aufzubereiten. In den Schritten 2 und 3 sollte eine Zusammenarbeit mit Landratsämtern und öffentlichen/privaten Dienstleistern erfolgen, wobei letztendlich die zentrale Datenbereitstellung für INSPIRE und Fachdienste aufgrund der dafür erforderlichen DV-technischen Ressourcen und aus Datenschutzgründen durch einen öffentlichen Dienstleister wie die kommunalen Rechenzentren erfolgen sollte.

Das schrittweise Vorgehen ist aufgrund der Komplexität der Fachverfahren und Heterogenität der Ausgangsdaten erforderlich. Die zentrale Bereitstellung der BPläne für INSPIRE und Fachdienste beruht darauf, dass die BPläne seitens der Kommunen im Datenmodell XPlanung vorliegen. Dies wird im fachlich-technischen Leitfaden der GDI-BW zur Bereitstellung von Bauleitplänen detailliert beschrieben und als der wirtschaftlichste Weg eingeschätzt. Damit wird ein künftig bundesweiter Standard für den Austausch von Planungsinformationen angewendet, um eine breite Nachnutzung von erfassten Datenbeständen sicherzustellen. Geodatendienste sollen dabei sowohl die Bereitstellungspflicht für INSPIRE gewährleisten als auch eine praktische Nutzung der BPläne im alltäglichen Verwaltungshandeln unterstützen.

Handlungsempfehlungen der Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg zu Bebauungsplänen (PDF-Datei, 850 kB)

Organisatorische Handlungsempfehlungen zur INSPIRE-konformen Bereitstellung von Flächennutzungsplänen in der GDI-BW

Die „Organisatorischen Handlungsempfehlungen der Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg zur INSPIRE-konformen Bereitstellung von Flächennutzungsplänen in der GDI-BW“ zeigen einen landesweit einheitlichen Lösungsweg für eine zentrale Datenbereitstellung von Flächennutzungsplänen (FNP) auf und lehnen sich sehr stark an den Ablauf bei den Bebauungsplänen an. Sie richten sich an (1) Städte und Gemeinden als geodatenhaltende Stellen und originäre Aufgabenträger der FNP (und teils in deren Funktion als untere Baurechtsbehörden), (2) Landratsämter als Planungs- und Genehmigungsbehörden (und teils in deren Funktion als untere Baurechtsbehörden) sowie (3) Dienstleister wie z. B. kommunale Rechenzentren oder Ingenieurbü-ros. Das empfohlene 3-Stufen-Konzept beschreibt ein Standardvorgehen, um schnell und ressourcenschonend die gesetzlichen Aufgaben nach INSPIRE und LGeoZG BW zu erfüllen und zugleich Mehrwerte auf allen Verwaltungsebenen durch einen umfassenden fachlichen Nutzen der FNP zu erzeugen. Kommunen sind als Träger der Bauleitplanung gesetzlich verpflichtet, ihre FNP für INSPIRE bereitzustellen. Als Datenherren sind sie im Schritt 1 verantwortlich dafür, die FNP im erforderlichen Datenformat XPlanung – vorzugsweise und empfohlen im Vektorformat – aufzubereiten. In den Schritten 2 und 3 sollte eine Zusammenarbeit mit Landratsämtern und öffentlichen/privaten Dienstleistern erfolgen, wobei letztendlich die zentrale Datenbereitstellung für INSPIRE und Fachdienste aufgrund der dafür erforderlichen DV-technischen Ressourcen und aus Datenschutzgründen durch einen öffentlichen Dienstleister wie die kommunalen Rechenzentren erfolgen sollte. Die Aufbereitung der FNP im – vom IT-Planungsrat deutschlandweit vorgegebenen – Datenmodell XPlanung wird im fachlich-technischen Leitfaden der GDI-BW zur Bereitstellung von Bauleitplänen detailliert beschrieben und als der wirtschaftlichste Weg eingeschätzt. Damit wird ein künftig bundesweiter Standard für den Austausch von Planungsinformationen angewendet, um eine breite Nachnutzung von erfassten Datenbeständen sicherzustellen. Geodatendienste sollen dabei sowohl die Bereitstellungspflicht für INSPIRE gewährleisten als auch eine praktische Nutzung der FNP im alltäglichen Verwaltungshandeln unterstützen.