FAQs - Bauleitpläne

Gemeinden und Städte sind nach Baugesetzbuch mit der Aufstellung und Führung von Bebauungsplänen betraut. Entsprechend der INSPIRE-Richtlinie der EU in Verbindung mit dem Landesgeodatenzugangsgesetz BW (LGeoZG) sind digital vorhandene Bebauungspläne der geodatenhaltenden Stellen (§ 3 LGeoZG) über eine geeignete Geodateninfrastruktur (GDI) bereitzustellen.
In Zusammenarbeit der Kommunalen Landesverbände (Gemeindetag, Landkreistag, Städtetag) mit dem Ministerium Ländlicher Raum und Ernährung und dem Kompetenzzentrum Geodateninfrastruktur wurden die technischen und organisatorischen Regelungen in zwei Leitfäden zusammengefasst. Diese sind hier im Geoportal-BW zu finden.
Offene Fragen zum Verfahren und den Leitfäden können jederzeit formlos an die zentrale Adresse BPlan@lgl.bwl.de gerichtet werden und finden ggfs. Eingang in die FAQs.

Allgemeine Fragen

Rechtliche Fragen

Fachliche Fragen

Organisatorische Fragen

Technische Fragen

Fragen zu Umsetzung, Dienstleistern und Datenformat XPlanung

Nutzung des Geoportals für Kommunen und Kreise

Konkrete Anwendungsfälle im kommunalen Bereich

Fragen zu weiteren kommunalen Daten

 

ANTWORTEN

 

Welche Vorteile haben Kommunen, wenn sie ihre Bauleitpläne künftig digital vorhalten?

Digitale Bauleitpläne machen den Gang zum Planschrank überflüssig, wenn die Bauleitpläne in Geoinformationssystemen innerhalb der Kommunalverwaltung zugänglich werden. Werden die Pläne im Standard XPlanung geführt, können sie schnell über eine digitale Infrastruktur übermittelt und dann unmittelbar von anderen Fachstellen/-behörden ohne Qualitäts- und Informationsverlust weiterverwendet werden. Über ein vollvektorielles XPlanung-Format sind zudem umfangreiche Auswertung möglich (siehe auch Frage 7). Ebenso wird mit der Digitalisierung eine Voraussetzung für digitale Bauanträge geschaffen. Diese Verwaltungsleistung muss zeitnah als Online-Dienst angeboten werden. Informationen aus anderen internen Bereichen können bei baurechtlichen Genehmigungen digital überlagert werden.

Brauchen Kommunen ein eigenes GIS, wenn Sie die digitalen Bauleitpläne selber nutzen möchten?

Grundsätzlich benötigt eine Kommune kein eigenes GIS. Die digitalen Bauleitpläne können über das Geoportal recherchiert und eingesehen werden. Die Kartenanwendung des Geoportals kann ohne IT-Aufwand und kostenlos in eigene Webseiten integriert werden (iFrame). Anwendungsfälle zur raumbezogenen Weiterverarbeitung bedürfen weitergehender Geo-Werkzeuge. Zunehmend bieten Landkreise, wie z. B. der Main-Tauber-Kreis, Städten und Gemeinden (auch die mit eigenem GIS) Zugriff auf das GIS des Landratsamtes. Vorteil in einem (eigenen) GIS ist, dass Bauleitpläne schnell mit eigenen (Geo)Datenerfassungen kombiniert und in aufbereiteter Form den Nutzern zur Verfügung gestellt werden können.

Warum sollen die digitalen Pläne im Rahmen der Geodateninfrastruktur (GDI) bereitgestellt werden? Muss dies kostenlos erfolgen?

Durch die standardisierte Bereitstellung über eine GDI ergeben sich viele praktische Vorteile (einmal führen > mehrfach nutzen, einfacher Zugang, einfache Integration in eigene Systeme der Nutzer, etc.). Die Bereitstellung über eine GDI ist im Landesgeodatenzugangsgesetz (LGeoZG) in Verbindung mit der europäischen INSPIRE-Richtlinie geregelt. Eine kostenpflichtige Bereitstellung ist nicht ausgeschlossen, unterliegt aber besonderen Bedingungen nach dem LGeoZG.

Müssen die kommunalen Daten unabhängig von Datenschutz und Entgeltpflicht für jedermann / jederfrau bereitgestellt werden?

Nein, Schutzbelange müssen eingehalten werden – die Daten werden nur berechtigten Nutzern bereitgestellt. Datensätze mit Zugangsbeschränkungen werden in einer GDI über Authentifizierungs- und Autorisierungsmechanismen abgesichert.

Können die Kommunen auch Daten von Landesbehörden über die Geodatendienste der Geodateninfrastruktur nutzen?

Es existieren eine Vielzahl von Landesdaten, die über Geodatendienste zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich können diese auch von Kommunen genutzt werden. Informationen über Nutzungsmöglichkeiten stehen in den jeweiligen Metadaten. Über das Metainformationssystem (https://metadaten.geoportal-bw.de/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/home) der GDI-BW sind diese Informationen (in den Metadaten) auffindbar.

Wie viele Kommunen stellen ihre Bebauungspläne in Baden-Württemberg bereits über die Geodateninfrastruktur bereit?

Mit Stand März 2021 sind es über 300 Kommunen, die Baubauungspläne in standardisierter Form bereitstellen. Es ist eine steigende Tendenz zu beobachten.

Wo werden die Vorteile des Standards XPlanung für Kommunen gesehen?

Die Verwendung des Standards XPlanung wurde verpflichtend im Bereich Bauleitplanung durch den IT-Planungsrat eingeführt. Es erleichtert den standardisierten Datenaustausch zwischen den einzelnen am Planungsprozess beteiligten Behörden und Vertretern der Wirtschaft und wird perspektivisch zum automatisierten Bauantragsbescheid zusammen mit XBau führen.

Müssen die analogen Pläne digitalisiert und in XPlanung überführt werden? Sollten neue Pläne nur noch mit XPlanung entstehen?

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zur Digitalisierung analoger Pläne, ein Einscannen gilt allerdings schon als digitale Form, die dann INSPIRE-pflichtig ist. Die Aufarbeitung analoger Pläne wird immer empfohlen - alleine schon für die Bearbeitung in der eigenen Verwaltung und zur Optimierung der (Planungs)-Prozesse. Neue Pläne müssen immer mittels XPlanung erfasst werden. (siehe vorhergehende Frage)

Für Kommunen, die Planleistungen an Planungsbüros vergeben, wäre es hilfreich, einen Mustertext für die Ausschreibung zur Lieferung im Datenformat XPlanung zu bekommen. Gibt es bereits Mustertexte für Verträge?

In den „Organisatorische Handlungsempfehlungen zur INSPIRE-konformen Bereitstellung von Bebauungsplänen in der GDI-BW“, bereitgestellt unter (https://www.geoportal-bw.de/publikationen-gdi-bw), sind Hinweise für eine Ausschreibung (ohne Gewähr) zu finden.

Wie hoch sind die Kosten für eine Gemeinde, um Daten mit Unterstützung von Komm.ONE bereitstellen zu lassen? Beteiligt sich der Kreis / das Land an der Finanzierung?

Die Angebote zur Geodienste-Plattform wurden von Komm.ONE zu Beginn 2019 an alle Kommunen in BW versendet und können bei Bedarf angefragt werden. Darüber hinaus unterstützt Komm.ONE bei der Transformation der Bestandsdaten ins Format XPlan. Das Land BW unterstützt die Geodienste-Plattform von Komm.ONE nicht finanziell. Eine Unterstützung der Kommunen durch den Landkreis ist individuell zwischen Kommune und Landkreis zu vereinbaren.

Ist die Komm.One der einzige Dienstleister in Baden-Württemberg, um seine Bauleitpläne bereitzustellen?

Nein, es gibt auch weitere Anbieter, die entsprechende Dienstleistungen anbieten. Gemäß Organisatorischer Handlungsempfehlung der Kommunalen Landesverbände in Baden-Württembergist es allein „aus Kostengründen (…) zweckmäßig, die Infrastruktur landesweit zentral bereitzustellen und zu betreiben.“Komm.ONE nimmt diese Aufgabe im Sinne der Rolle 3 der Organisatorischer Handlungsempfehlung war.

Hat Komm.ONE die Datenerfassung für XPlanung selbst erstellt und wenn ja wie bzw. wenn nein woher kommt diese?

Pflichtfelder im Austauschstandard XPlanung 5.0 sind im Fachlich-technischen Leitfaden definiert. Diese Definition ist im Begleitausschuss zum Aufbau der GDI-BW ressortübergreifend abgestimmt. Komm.ONE setzt diese Vorgaben auf der Geodienste-Plattform um.

Gibt es bei der Komm.ONE-Lösung auch eine Lösung für Bebauungspläne die mit der Verfahrensart §13b aufgestellt wurden? Diese konnten bislang nicht valide hochgeladen werden, da bislang nur Bebauungspläne mit Normalverfahren, §13 und §13a valide hochgeladen werden können?

Der Codelisten Wert §13b BauGB ist in XPlan in der aktuellen Version 5.0 nicht enthalten. Sobald der Fachlich-technische Leitfaden fortgeschrieben wird, setzt Komm.ONE dies um.

Die GDI-DE-Community (wiki.gdi-de) beurteilt die Notwendigkeit, Daten zu jedem einzelnen BPlan zur Verfügung zu stellen, noch kontrovers. Wie wird in Baden-Württemberg vorgegangen?

Die Granularität ist im Fachlich-Technischen Leitfaden (/faqs-bauleitpläne-in-der-gdi-bw) der GDI-DE beschrieben und erklärt. Dies ermöglicht z.B. die Suche und Nutzung einzelner Bauleitpläne über Metadaten und ermöglicht Überlagerungen mehrerer Pläne im selben Bereich individuell aufzulösen.

Der Vortrag zum Geoportal ist leider viel zu schnell und die dargestellten Möglichkeiten kaum nachvollziehbar. Kann der Vortrag im Nachgang zur Verfügung gestellt werden?

Der Vortrag ist unter https://www.geoportal-bw.de/digitale-b-pl%C3%A4ne-einfach-nutzen zugänglich

Wie kann ich im Geoportal meine Bebauungspläne finden?

Schauen Sie sich das passende Video auf folgender Seite an: https://www.geoportal-bw.de/tutorial

Wie kann ich mir im Geoportal BW die verlinkten Dokumente eines Bebauungsplans anzeigen lassen?

Die einzelnen Anbieter beschreiten unterschiedliche Wege, z. B. über Links in den Metadaten zu den BPlänen. Grundsätzlich sollten über einen Downloaddienst Sachinformationen aus XPlanung übertragen werden aus denen der Link zu den Dokumenten hervorgeht. Ebenso ist dies über eine GFI (GetFeatureInfo) eines Darstellungsdienstes möglich.

Können wir als Kommune das Geoportal nutzen, um unsere Bebauungspläne darzustellen? Können wir das Geoportal mit dem Plan einfach verlinken?

Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist, dass die BPläne gemäß Leitfaden erfasst werden. Die Verbindung zum Geoportal entsteht dadurch, dass im Metadatenkatalog der GDI-BW die Metadaten zum Bauleitplan enthalten und Geodatendienste verfügbar sind. Dann können diese Datensätze über ein iFramein jede Webseite eingebunden und die Karteninhalte angezeigt werden. Hierfür fallen keine Kosten an, die Integration in die gängigen Content Management Systeme ist einfach und bedarf keines IT-Aufwands.

Können wir unsere Karten und Pläne in unsere eigene Homepage einbinden? Wie und welcher Aufwand fällt hier an?

Ja, und zwar kostenlos unter Nutzung von iFRames, die über den Webgenertor im Geoportal BW erzeugt werden kann. In den iFRame könne auch zahlreiche weitere Daten (z.B. Umwelt, Vermessung, Verkehr) eingebunden werden, siehe vorhergehende Frage.

Werden die mit dem Geoportal vorgestellten Einbindungsoptionen durch die Nutzung der Plattform von Komm.ONE nicht automatisch gewährleistet?

Das Geoportal BW greift auf den Suchdienst (CSW) und die Geodienste (WMS, WFS) sowie die von Komm.ONE automatisch erstellten Metadaten zu und stellt diese zur Verfügung. Anwender können die Geodienste von Komm.ONE entweder über die gezeigten Möglichkeiten im Geoportal oder im eigenen GIS anzeigen.

Kann das Geoportal um weitere Funktionalitäten ausgebaut werden, die Kommunen künftig nutzen können? Wird dies kostenlos angeboten?

Als zentraler Zugangsknoten zur GDI-BW hat das Geoportal-BW die Aufgabe, über Geodatendienste und weitere Netzdienste den Zugang zu den Geodaten in Baden-Württemberg zu ermöglichen. Alle Weiterentwicklungen im Geoportal-BW müssen diesem Zweck dienen und allgemeingültig für größere Interessensgruppen sein. Ist diese Anforderung erfüllt, erfolgt die Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg. Die Nutzung des Geoportal-BW mit all seinen Funktionen ist kostenlos.

Wie ist die Akzeptanz digitaler B-Pläne im Planungs- und Baurechtsbereich? In anderen Fachämtern?

Die Akzeptanz in den verschiedenen Fachämtern, die auf die Bauleitpläne zugreifen müssen ist sehr hoch. Im Planungs- und Baurechtsbereich sind digitale Pläne über digitale Auskunftslösungen nicht mehr wegzudenken, die Bürgerberatung würde ohne die digitalen Pläne nicht mehr gehen. Natürlich ist mit der Digitalisierung und Georeferenzierung der Pläne ein Aufwand verbunden, gerade auch bei älteren Plänen.

Welche Erfahrungen gibt es mit GDI-unterstützten Bürgerbeteiligungen bei der Aufstellung von Bauleitplänen bzw. was wird davon erwartet?

Aktuell gibt es beispielsweise bei der Stadt Freiburg für die formelle Beteiligung noch keine spezifischen Erfahrungen. Das bisherige Angebot an digitalen Bauleitplanungsdaten wird zwar sehr intensiv genutzt (sowohl von der Bürgerschaft als auch den TÖBs), aber es gibt aktuell noch keine inhaltliche Unterscheidung im Verfahren, ob Informationen z.B. für Stellungnahmen den digitalen Daten entnommen wurden. Aktuell beasichtigten vor allem größere Städte, eine Beteiligungsplattform die eine echte digitale Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der TÖB im Rahmen des formellen Verfahrens aufzubauen und aus stadtplanerischer Sicht den Prozess auch mit digitalen Funktionalitäten zu vereinfachen.

Wie hoch ist der Aufwand bei der Digitalisierung von vorhandenen Bebauungsplänen?

Der Aufwand ist abhängig vom Ausgangspunkt. Bei einer (kleinen) Kommune die bisher gar keine Pläne digital hat und als Ziel das Raster-Umring-Szenario hat, ist der Aufwand vermutlich sehr gering und kann komplett durch einen Dienstleister erbracht werden (Pro Plan ca. eine Stunde). Ein Voll-Vektor-Szenario bietet in der Zukunft den Mehrwert einer durchgängig digitalen Bauleitplanung aber auch eines digitalen Baugenehmigungsverfahrens (siehe auch die Zielsetzung des Onlinezugangsgesetzes)Der Aufwand bei der Erstellung von Neuplänen ist höher, kann aber immer noch auch komplett von externen DL übernommen werden. Hier ist Software erforderlich, die dann die Daten im Standard XPlanGML verarbeiten können muss. Der Aufwand erhöht sich gegenüber einer konventionellen digitalen Erfassung/Konstruktion eines Planes kaum. Als nächste Stufe ist die Übernahme auch der Altpläne zu sehen. Dies bedeutet einen deutlichen Aufwand und kann nur zu Teilen durch Dienstleister erbracht werden (z.B. Klärung rechtlicher Fragen, usw.); hier wird häufig das einfache Raster-Umring-Szenario eingesetzt.

In Ihrem Beispiel wurden 3D-Daten von Ingenieurbüros mittels IFC übermittelt. Welche Rolle spielt CityGML für Smart Villages?

Entsprechend dem CityGML-Modell werden LoD2-Gebäudemodelle des LGL modelliert, landesweit vorgehalten und bereitgestellt. Künftig werden sukzessive Bauwerke wie Brücken, Hochspannungsmasten usw. ergänzt und ebenfalls als CityGML-Objekte abgelegt. Aus diesen Daten erfolgt die Präsentation der in der 3D-Webpräsentation dargestellten Bauwerke, die die Basis des Projekts Smart Villages sind. CityGML ist demnach von grundlegender Bedeutung für Präsentation von 3D Bauwerken für die 3D-Webpräsentation und dementsprechend auch für das Projekt Smart Villages.

Welche Zukunft sehen Sie in der Verknüpfung von 3D-Planungsdaten mit BIM? Wann denken Sie, wird auch das BauGB 3-dimensionale Bebauungspläne fordern? Welche Daten kann die Landesvermessung hier bieten?

Liegen die Modelle, vom Bebauungsplan (XPlanung) bis zum Architekturmodell (als BIM-Modell) vollständig vektoriell vor, können Architekturmodelle die für ein Baugesuch eingereicht wurden, automatisch auf die Vorgaben des Bebauungsplans hin überprüft werden. Immer unter der Voraussetzung, dass die für die Prüfung notwendigen semantischen Inhalte enthalten sind. Wir gehen davon aus, dass es neben der semantischen Prüfung auch den Bedarf einer visuellen Prüfung geben wird, d.h. die Betrachtung über eine 3D-Päsentation wie es die 3D-Webpräsentation des Projekts Smart Villages bietet. Die Vorteile voll vektorieller 3D-Bebaungspläne liegen bereits jetzt vor. Zunächst kann ein Bebauungsgebiet anschaulicher als eine 2D-Darstellung präsentiert werden und dient einem erweiterten Kreis interessierter und betroffener Personen vor Ort und nicht nur dem Planer sowie dem Architekten zur besseren Beurteilung. Bedenken können bereits im Vorfeld einfacher beurteilt, erkannt und bei Bedarf ausgeräumt werden (Gebäudevolumen, Schattenwurf etc.). Zudem können 3D-Modelle für Simulationen jeglicher Art herangezogen und beispielsweise für Gutachten (Lärmsimulation, Luftströmungen etc.) eingesetzt werden. Zu einem Zeitpunkt, wann der Gesetzgeber 3D-Bebauungspläne fordert kann keine Aussage getroffen werden. Die Landesvermessung kann neben den 3D-Gelände und Oberflächendaten auch die entsprechenden 3D-Gebäude (LoD2) und künftig sonstige Bauwerke (Brücken, Wehre, Strommasten etc.) zur Verfügung stellen.

Welche weiteren kommunalen Daten sollen künftig in Baden-Württemberg verfügbar gemacht werden?

Grundsätzlich können alle kommunalen Geodaten über eine GDI bereitgestellt werden. Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung steht für Gespräche über Unterstützungsmöglichkeiten bei der Bereitstellung weiterer kommunaler Geodaten zur Verfügung. Komm.ONE unterstützt die Kommunen in BW beim Aufbau der kommunalen GDI-BW. Bereits heute werden neben den BPlänen die Lärmkartierungen INSPIRE-konform bereitgestellt, Flächennutzungspläne und weitere Themen folgen.

Übernehmen die Landesbehörden die Bereitstellung der kommunalen Daten?

Dies muss für jeden betroffenen Geodatensatz separat geklärt werden. Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag geben hierzu Anlass bezogen das Dokument „Kommunale Pflichtaufgaben beim Aufbau der europäischen Geodateninfrastruktur INSPIRE“ heraus. Das aktuelle Dokument ist hier: https://www.geoportal-bw.de/documents/20147/0/INSPIRE-Kommunale-Betroffenheit-BW_V2.2_Umsetzungsstand_20201209_final.pdf/5787eaed-d828-d471-0227-b9b5f86024ba?t=1607678826876 zugänglich.

Werden die kommunalen Daten nach dem dreistufigen Bereitstellungsmuster über die Kreise bereitgestellt?

Normalerweise nicht und ist im 3-Stufen-Konzept auch nicht vorgesehen. Viele Landkreise übernehmen bislang im Bereich der Bauleitplanung „nur“ die regionale Bündelungsfunktion, Qualitätskontrolle und Weiterleitung von Daten der Kommunen aus dem jeweiligen Landkreis an den/einen Datenbereitsteller wie z. B. Komm.ONE. Es gibt allerdings Landkreise, die ihre Kommunen bei der Erstellung des XPlan-Formates unterstützen. Beispielsweise hat der Main-Tauber-Kreis in den vergangenen Jahren alle Bebauungspläne der 18 kreiseigenen Städte und Gemeinden erfasst und für das GIS aufbereitet. Die Konvertierung nach XPlan erfolgt hier auf Anforderung der Gemeinden durch Ing.-Büros (Landkreis stellt dafür alle notwendigen Daten zur Verfügung).

Ist es nicht kritisch, Leitungsdaten zur Verfügung zu stellen?

Eine Bereitstellung von zugangsgeschützten Geodaten kann abgesichert erfolgen, so dass Unbefugte keinen Zugriff erhalten.

Werden die zentralen GDI-Komponenten die eigene Aufbereitung von Daten (Abwasserkanäle, Wasserversorgung, etc.) ersetzen?

Nein, die zur Verfügung stehenden zentralen Komponenten unterstützen einen einfachen, standardisierten Zugang zu den Geodaten und Geodatendiensten sicherzustellen.Erfassung, Führung und Aufbereitung der Geodaten und Geodatendiensten erfolgt dezentral beiden zuständigen (geodatenhaltende) Stellen bzw. bei den beauftragten Dienstleistern. (siehe auch Frage 28).

 

Sind Bauleitpläne generell direkt von INSPIRE betroffen und müssen neue Daten zusätzlich erfasst werden?

Nein, die INSPIRE-Richtlinie schreibt dies nicht vor. Nach der INSPIRE-Richtlinie müssen diese Informationen zunächst im original Geodatensatz in elektronischer Form (LGeoZG BW §4) vorliegen. Eine Nacherfassung ist nicht gefordert. Liegen die Information in elektronischer Form vor, besteht die Verpflichtung, diese ins INSPIRE-Datenmodell zu überführen (Objekart PlaningLandUseObject). Dies kann durch jede geodatenhaltende Stelle für sich alleine über eine Transformation vom Ausgangsdatenmodell ins Zieldatenmodell direkt erfolgen. Soll für eine Bereitstellung das zukünftig durch die GDI-BW bereitgestellte Werkzeug genutzt werden, ist zunächst von jeder geodatenhaltenden Stelle der Geodatensatz vom Ausgangsdatenmodell ins Zieldatenmodell XPlanung zu überführen (vgl. fachlich-technischer Leitfaden zur Bereitstellung von Bauleitplänen in der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg im Geoportal BW).

Nach der aktuellen Änderung des BauGB (4.5.2017) sind die Unterlagen der ortsüblichen Bekanntmachung ins Internet einzustellen - kommt hierfür das Geoportal BW in Frage? Besteht hierbei ein Zusammenhang mit der Bereitstellung im Rahmen von INSPIRE??

Das Geoportal BW Geoportal ist ein zentraler Zugangsknoten zu einem elektronischen Netzwerk, welches u. a. Geodaten, Metadaten und Geodatendienste der Geodateninfrastruktur BW bereitstellt. Es entspricht nicht dem zentralen Internetportal des Landes, welches im BauGB erwähnt wird. Eine Bereitstellung rechtskräftiger Bebauungspläne hat aufgrund der INSPIRE-Richtlinie mittels Geodatendiensten zu erfolgen und ist unabhängig von Forderungen im BauGB.

Gibt es eine Namenskonvention für die Dateien?

Eine Namenskonvention ist derzeit nicht existent.

Welcher Geltungsbereich muss für INSPIRE erfasst werden: Der gesamte (ursprüngliche) Geltungsbereich eines BPlanes oder nur der aktuell gültige, wenn Teile davon wieder aufgehoben wurden? Welche Codes sind für diesen Fall relevant bei der Objektklasse BP_Plan (Rechtsstand) bzw. BP_Bereich (Bedeutung)?

Im INSPIRE-Datenmodell kann der Rechtszustand in "plu:processStepGeneral =" (elaboration; adoption; legalForce; obsolete) abgelegt werden. Zur Arbeitserleichterung können sich Nacherfasungen von B-Plänen auf die rechtskräftigen Fassungen beschränken. Werden B-Pläne bereits XPlan / INSPIRE - Konform erstellt, können diese ohne größeren Aufwand bereit gestellt werden.

Gibt es Veranstaltungen, Internetseiten oder Ansprechpartner für Personen, die sich mit der Umsetzung auseinandersetzen müssen?

Es gibt immer wieder Veranstaltungen in einzelnen Landkreisen, aber keine landesweite Übersicht darüber. Im Geoportal BW werden die Leitfäden sowie dieser FAQs zur Unterstützung angeboten.

Was muss im Szenario Raster und Umring veranlasst werden, um die Anforderungen von INSPIRE zu erfüllen?

Für die Erfüllung der INSPIRE Anforderungen muss die Bereitstellung über einen Darstellungsdienst und über einen Downloaddienst erfolgen. Des Weiteren müssen die Anforderungen an einen INSPIRE Darstellungsdienst (WMS 1.3.0) und einen INSPIRE Downloaddienst (WFS 2.0) erfüllt sein. Metadaten zu den Geodaten und den Geodatendiensten sind INSPIRE-konform zu erfassen und bereitzustellen.

Ist die Bereitstellung des Objektes "Nutzungsfläche" des Geodatenthemas Bebauungspläne im Kontext von INSPIRE/GDI-BW als XML verpflichtend?

Wenn die Geodaten im INSPIRE Datenmodell vorliegen müssen (für neu erstellte B-Pläne frühestens ab 2017), ist die Frage mit Ja zu beantworten.

Wann wird die Bereitstellung des Objektes "Nutzungsfläche" des Geodatenthemas Bebauungspläne im Kontext von INSPIRE/GDI-BW als XML verpflichtend?

Wenn die Geodaten im INSPIRE Datenmodell vorliegen müssen. Für Bebauungspläne wäre das ab dem 21.10.2020 der Fall.

Ist die Bereitstellung des Geodatenthemas "Bebauungspläne" im Datenformat "Xplanung" verpflichtend?

Ja, weil "XPlanung" vom IT-Planungsrat als XÖV-Standard für den Datenaustausch innerhalb der Verwaltung der BRD verbindlich festgelgt wurde. Für Details wird auf die Entscheidung des IT-Planungsrates hingewiesen (Entscheidung 2017/37).

Gibt es eine Schema-Vorlage für eine XPlanGML-Datei (XSD-Schema) in der GDI-BW?

Auf der Seite von XPlanung gibt es XSD-Dateien (http://www.xplanungwiki.de/index.php?title=Spezifikationen). Diese können verwendet werden. Welche Objektarten als "Pflichtfelder" zu befüllen sind, ist allerdings nur aus dem Leitfaden der GDI-BW ersichtlich.

Gibt es auch ein Beispiel für die gesamte Geodatensatzreihe einer Gemeinde?

Bisher liegt kein Beispiel vor.

Was passiert mit den Dateien (TIFF, PDF), die später über einen Link aufgerufen werden können sollen? Werden diese Dateien hochgeladen in ein Rechenzentrum, damit sie hochverfügbar sind? Wie lautet dann die URL, die in der XPlanGML-Datei angegeben werden soll?

Regelungen dazu sind noch durch Rechenzentren zu treffen, die die zentrale Infrastruktur bereitstellen. Von den dabei vorgesehenen unjd implementierten Workflows hängen die nachgefragten Detaillierungen ab.

Ingenieurbüros verwalten ggfs. mehrere tausend Bpläne. Hier stellt sich die Frage, auf welchem Weg und in welcher Struktur die Daten zu den Landratsämter kommen. Sollen die BPläne pro Gemeinde in einem Verzeichnis sein?

Regelungen dazu sind noch durch Rechenzentren zu treffen, die die zentrale Infrastruktur bereitstellen. Von den dabei vorgesehenen und implementierten Workflows hängen die nachgefragten Detaillierungen ab.

Wie funktioniert die Fortführung, wenn z.B. ein neuer BPlan hinzukommt oder wenn Sachdaten korrigiert werden. Werden nur die betroffenen Daten neu hochgeladen oder werden die Daten in einem regelmäßigen Zyklus komplett augetauscht?

Hierzu gibt es eine Formulierung im technischen Leitfaden: "In der Praxis sind oft die Inhalte der Änderungsfassungen von Bauleitplänen nur in der Zusammenschau mit den vorangegangenen Planfassungen vollständig. Änderungen einzelner Pläne, v. a. in Details, können ebenfalls im Standard XPlanung abgebildet werden. Ob Änderungen mit aufgenommen werden, sei dem Datenerfasser überlassen."