GDI in Deutschland: GDI-DE

Die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) ist ein gemeinsames Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen, das vom Chef des Bundeskanzleramtes und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder (CdS) mit Beschluss vom 28. November 2003 auf den Weg gebracht wurde.
Mit dem Aufbau der GDI-DE soll eine länder- und ressortübergreifende Vernetzung von Geodaten in Deutschland erreicht werden, damit Geoinformationen zukünftig verstärkt in Entscheidungsprozessen innerhalb der Politik, der Verwaltung und der Wirtschaft zum Einsatz kommen. Dabei soll sich die GDI-DE in die Geodateninfrastruktur der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) und in eine weltweite Geodateninfrastruktur möglichst widerspruchsfrei einfügen.

Der inhaltliche Umfang der GDI-DE geht über die verpflichtende Bereitstellung der in der INSPIRE-Richtlinie definierten Geodatenthemen hinaus. Alle Geodaten, die zur Erledigung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, zur Unterstützung modernen Verwaltungshandelns und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Forschung benötigt werden, sollen als Teile der Nationalen Geodatenbasis der GDI-DE nutzergerecht erschlossen werden.

Zur abgestimmten Umsetzung des komplexen Vorhabens wurde im Jahr 2004 eine Organisationsstruktur für die GDI-DE ins Leben gerufen. Als Steuerungsgremium auf fachpolitischer und konzeptioneller Ebene wurde das Lenkungsgremium GDI-DE gebildet, das sich aus Vertretern des Bundes, aller 16 Bundesländer und der drei kommunalen Spitzenverbände zusammensetzt. Baden-Württemberg wird durch das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz (MLR) vertreten. Als ausführende Stelle wird das Lenkungsgremium von der Koordinierungsstelle GDI-DE unterstützt, die als Organisationseinheit des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt eingerichtet ist. Die Koordinierungsstelle wird vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziell und personell getragen. Dabei wird sie durch ein organisatorisches Netzwerk von GDI-Kontaktstellen des Bundes und der Länder unterstützt. Kontaktstelle für Baden-Württemberg ist das GDI-Kompetenzzentrum im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL). Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der GDI-DE einschließlich der Finanzierung der gemeinsamen Koordinierungsstelle sind in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt.

Fachkonzepte, Regelungen und Spezifikationen für die GDI-DE werden in Expertengremien (Arbeitskreisen und Modellprojekten) erarbeitet, über das Lenkungsgremium GDI-DE abgestimmt, beschlossen und anschließend verbindlich bei Bund und Ländern umgesetzt. Von grundlegender Bedeutung ist dabei die Architektur der GDI-DE. Sie stellt ein übergreifendes Regelwerk dar, das die wichtigsten organisatorischen und technischen Regeln für den abgestimmten Aufbau der GDI-DE bei Bund, Ländern und in den Kommunen dokumentiert.

Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland, Version 3.0

Die Dokumente der „Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland“ enthalten die wichtigsten organisatorischen und technischen Regeln für die Bereitstellung von Geodaten im Rahmen der GDI-DE, um die Interoperabilität des Austauschs von Geodaten über Geodatendienste bundesweit zu gewährleisten. Das Architekturkonzept richtet sich in erster Linie an die öffentlichen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen, die am Aufbau der GDI-DE beteiligt sind.

Das Architekturkonzept der GDI-DE ist modular aufgebaut und besteht aus den drei zentralen Dokumenten „Ziele und Grundlagen“, „Technik“ und Maßnahmenplan“, in denen grundsätzliche Festlegungen getroffen werden. Die jeweils gültigen und aktuellsten Versionen finden Sie hier.

Das Modul „Ziele und Grundlagen“ enthält die strategischen Ziele, die fachlichen und technischen Grundsätze sowie rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der GDI-DE.

Das Dokument „Technik“ beschreibt die zentralen Betriebskomponenten mit den zugehörigen Standards, Normen und Spezifikationen. Dabei wird den Spezifikationen jeweils eine Verbindlichkeitsstufe zugewiesen: von den geodatenhaltenden Stellen beim Aufbau ihrer GDI-Komponenten obligatorisch anzuwendende Spezifikationen erhalten die Stufe GDI-DE-grundlegend, überholte Standards die Stufe GDI-DE auslaufend, vorzugsweise anzuwendende Spezifikationen die Stufe GDI-DE-optional, noch nicht ausreichend etablierte Spezifikationen die Stufe GDI-DE-unter-Beobachtung und die nach der INSPIRE-Richtlinie rechtlich verbindlich anzuwendenden Spezifikationen den Status INSPIRE-grundlegend.

Der „Maßnahmenplan“ enthält die für die Entwicklung der GDI-DE erforderlichen Schritte bis 2016. Die Maßnahmen sind in Steckbriefen beschrieben und priorisiert.

Die grundlegenden Dokumente werden durch Profile und Handlungsanleitungen mit speziellen technischen Festlegungen und durch Handlungsempfehlungen verfeinert.

Die im Rahmen der Gesamtkonzeption GDI-BW definierte Gesamtarchitektur der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) verweist hinsichtlich der technischen Spezifikationen auf das Architekturkonzept GDI-DE. Entsprechend dem Beschluss des Begleitausschusses GDI-BW vom 11. Februar 2010 über die Gesamtkonzeption GDI-BW gelten die Festlegungen der GDI-DE grundsätzlich auch für die GDI-BW.

Aktuelle und weitere Informationen zur Architektur der GDI-DE sowie zum Arbeitskreis Architektur finden sie hier.

Konzeption "Die Nationale Geodatenbasis der Geodateninfrastruktur Deutschland" (NGDB GDI-DE), Version 1.0

Der Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern hat im Rahmen des Aufbaus der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) beschlossen, eine Nationale Geodatenbasis (NGDB) aufzubauen. Die NGDB soll alle Geodaten ("Schlüsseldaten") enthalten, die zur Erledigung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, zur Unterstützung modernen Verwaltungshandelns und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Forschung benötigt werden. Die Daten der NGDB sind durch die öffentliche Verwaltung des Bundes, der Länder und Kommunen bereitzustellen. Für die Umsetzung dieses Auftrags wurde im Rahmen der GDI-DE eine Konzeption zur Identifikation von Geodaten der NGDB sowie deren Qualitätsanforderungen und Implementierung entwickelt (Konzeption NGDB GDI-DE, Version 1.0 vom 04.11.2009).

Der Aufbau der NGDB soll schrittweise unter Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben von INSPIRE erfolgen.

Anleitungen zur Nutzung der GDI-DE Registry

Im Folgenden bieten wir Ihnen sechs PDF-Dokumente, in denen einzelne Nutzungen der GDI-DE Registry beschrieben werden. Rückmeldungen zu den Anleitungen nehmen wir gerne unter KomZ-GDI@lgl.bwl.de entgegen und werden die Dokumente bei Bedarf fortschreiben.

Die Seite der GDI-DE Registry erreichen Sie unter https://registry.gdi-de.org/