Kommunale Betroffenheit von INSPIRE und GDI-BW

Von der INSPIRE-Umsetzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) sind auch alle kommunalen Stellen von der Großstadt bis zur kleinsten Gemeinde sowie die Landkreise in Baden-Württemberg betroffen. Welche Daten dies betrifft und welche konkreten Aufgaben von kommunalen Stellen zu erfüllen sind, wurde erstmals 2014 in einem gemeinsamen Positionspapier der kommunalen Landesverbände dargestellt.

Die nun fortgeschriebene Version 2.0 des Positionspapiers „Kommunale Pflichtaufgaben beim Aufbau der europäischen Geodateninfrastruktur INSPIRE – Umsetzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW)“ vom Mai 2017, die wieder in Zusammenarbeit mit betroffenen Landesbehörden erstellt wurde, informiert auch über die seit 2014 eingetretenen Entwicklungen, Veränderungen und Auswirkungen, um notwendige Entscheidungsprozesse und Aktivitäten in Gang zu setzen.

Das Positionspapier hat in der vorliegenden Version inzwischen einen hohen Konkretisierungsstand erreicht, insbesondere hinsichtlich der INSPIRE-Relevanz einiger kommunaler Geodatensätze, weiterer zentraler Bereitstellungswege über Landes- oder Bundesbehörden sowie einzelner konkreter Handlungsempfehlungen zur Datenbereitstellung. Allein schon aus pragmatischen Gründen (Ressourcenbündelung, Wirtschaftlichkeit, Datenzugänglichkeit) empfehlen die kommunalen Landesverbände dabei zentrale (landesweite) Lösungen bei der Datenbereitstellung – gute Beispiele hierfür sind das Vorgehen bei den Bebauungsplänen oder den Lärmkartierungen der städtischen Ballungsräume.

INSPIRE und das LGeoZG BW verpflichten einerseits auch Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg zur Bereitstellung kommunaler Geodaten, u. a. von Bebauungsplänen entsprechend den festgelegten Standards. Andererseits zeigt sich, dass mit dem Aufbau einer darauf ausgerichteten Geodateninfrastruktur viele Mehrwerte und Chancen für eine moderne Verwaltung geschaffen werden, die den performanten Zugang zu aktuellen und qualitätsgeprüften Geodaten sicherstellt.

Dennoch bleiben auch in der Fortschreibung 2.0 weiterhin Fragen offen, v. a. zu möglichen Bereitstellungswegen einzelner kommunaler Geodatensätze, was unter den beteiligten GDI-Partnern noch zu klären ist. Unabhängig davon, dass sich an einzelnen Stellen noch Änderungen ergeben werden, so ist es jetzt dringend erforderlich, dass politische und fachliche Entscheidungsträger bei Städten, Gemeinden und Landkreisen die derzeit beschriebenen Prozesse zur INSPIRE-Umsetzung (z. B. bei den Bebauungsplänen) in Gang setzen.

Die Umsetzung hat größere Auswirkungen auf kommunale Stellen. Einerseits ist zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ein erhöhter personeller und finanzieller Aufwand zu erwarten, andererseits bieten sich auch viele Optimierungsmöglichkeiten und Chancen für die kommunalen Stellen: Dezentral vorliegende Geodaten können über Geodateninfrastrukturen auch von anderen (Verwaltungs-)Stellen genutzt werden. Dadurch ergeben sich Synergieeffekte durch kombinierte Auswertungen unterschiedlichster Fachdaten. Daraus abgeleitete digitale Karten bilden wichtige Grundlagen für fundierte und schnelle Verwaltungsentscheidungen und haben eine große Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung unserer Kommunen. Im Internet bereitgestellte Geodaten unterstützen u. a. das eGovernment und die Bürgerbeteiligung. Neben den von INSPIRE verpflichtend betroffenen Geodaten aus unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen können viele weitere Themen (z. B. Tourismus, Lebenslagen, usw.) in die GDI-BW optional eingebracht und dadurch von anderen Stellen und einer breiten Öffentlichkeit (besser) genutzt werden.

Positionspapier mit Handlungsempfehlungen der kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg (PDF-Datei, 1,5 MB)

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