Umsetzungsbericht Dezember 2020 zur kommunalen Betroffenheit INSPIRE und GDI-BW

Die INSPIRE-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten zum Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur (GDI) sowie einer Erstbereitstellung von digitalen raumbezogenen Informationen, so genannten Geoinformationen, über das Internet bis 21. Okto-ber 2020. Die EU-Richtlinie wurde durch das Landesgeodatenzugangsgesetz BW (LGe-oZG BW) in Landesrecht umgesetzt. Die fachlich-technische Umsetzung erfolgt im Rahmen der GDI-BW, um Geodaten fach- und stellenübergreifend nutzbar zu machen und damit zusätzliche Synergieeffekte zu erzeugen. Von INSPIRE sind alle Verwaltungsebenen in Baden-Württemberg und somit auch alle Kommunen sowie die 35 Landkreise betroffen. Dazu haben die Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren mehrere Positions- und Sachstandspapiere veröffentlicht, in denen die konkrete Betroffenheit und Pflichtaufgaben von Städten, Gemeinden und Landkreisen in Baden-Württemberg im INSPIRE-Prozess detailliert dargestellt sind. In Bezug auf den INSPIRE-Umsetzungszeitpunkt 21.10.2020 zeigt der "Bericht zum Umsetzungsstand im Dezember 2020 zu kommunalen Pflichtaufgaben beim Aufbau der europäischen Geodateninfrastruktur INSPIRE im Rahmen der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW)" die erreichten Ziele, noch offene Geodatensätze und das erforderliche weitere Vorgehen bei der INSPIRE-Umsetzung im kommunalen Bereich in Baden-Württemberg auf.