Bauleitpläne in der GDI-BW

Nach den gesetzlichen Vorgaben des Landesgeodatenzugangsgesetzes Baden-Württemberg (LGeoZG BW, 2009), mit dem die EU-Richtlinie INSPIRE (2007) in Landesrecht umgesetzt wurde, sind auch kommunale Stellen verpflichtet, bis zum Jahr 2020 kommunale Geodatensätzeüber das Internet bereitzustellen, wenn sie bestimmte Kriterien nach dem LGeoZG BW erfüllen. Zugleich kann durch die webbasierte Bereitstellung solcher Daten die Erledigung von Verwaltungsaufgaben erleichtert und für Unternehmen und Bürger ein zeitgemäßer Zugang zu diesen Daten im Sinne des E-Governments geschaffen werden.

Zu den kommunalen Geodaten, die über die Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) für INSPIRE bereitzustellen sind, gehören auf jeden Fall auch elektronisch (digital) vorhandene Bebauungspläne und Flächennutzungspläne. Sie fallen unter den INSPIRE-Themenbereich „An-nex III.4 Landnutzung“.Die Bereitstellungspflicht gilt unabhängig davon, ob Kommunen die Daten selbst bereitstellen oder diese Aufgabe einem (privaten/öffentlichen) Dienstleister übertragen. Es geht darum, den Datenaustausch zwischen verschiedenen Verwaltungsstellen zu standardisieren, um eine landesweite INSPIRE-Bereitstellung effizient zu ermöglichen.

Handlungsempfehlungen und Leitfäden zur Bauleitplanung


 

FAQs - Bauleitpläne

Bauleitpläne und Geodateninfrastruktur in der kommunalen Praxis

Im Zeitraum vom 12. November bis zum 8. Dezember 2021 habe insgesamt drei Online-Tagungen zum Thema "Bauleitpläne & Geodateninfrastruktur in der kommunalen Praxis" stattgefunden (siehe Archiv).

Die Vorträge stehen Ihnen hier zur Verfügung.