Mit dem "Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG)" vom 10.02.2009 wird die
Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) der Europäischen Union auf Ebene des Bundes in nationales Recht umgesetzt.
Das Gesetz dient dem Aufbau der nationalen Geodateninfrastruktur (GDI-DE). Es schafft den rechtlichen Rahmen für den
Zugang zu und die Nutzung von Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten auf Bundesebene und verpflichtet insoweit die
geodatenhaltenden Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
http://www.geoportal-bw.de/download/GeoZG_BGBl.2009_Teil_I_Nr._8_vom_13.02.2009_S._278.pdf
Das vom Lenkungsgremium GDI-DE am 01.09.2010 beschlossene Architekturkonzept GDI-DE enthält die wichtigsten organisatorischen und technischen Regeln für die Bereitstellung von Geodaten im Rahmen der GDI-DE, um die Interoperabilität des Austauschs von Geodaten über Geodatendienste bundesweit zu gewährleisten. Das Architekturkonzept richtet sich in erster Linie an die öffentlichen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen, die am Aufbau der GDI-DE beteiligt sind.
http://www.geoportal-bw.de/download/A-Konzept_v2_100909.pdf
Das Konzept enthält die bei der Bereitstellung von Geodaten von den einzelnen Geodatenanbietern anzuwendenden technischen Spezifikationen (Datenformate, Dienstespezifikationen) und trifft grundlegende Aussagen zur Umsetzung einer GDI-konformen Zugriffskontrolle (Sicherheitsstandards). Dabei wird den Spezifikationen jeweils eine Verbindlichkeitsstufe zugewiesen: Von den geodatenhaltenden Stellen beim Aufbau ihrer GDI-Komponenten obligatorisch anzuwendende Spezifikationen erhalten die Stufe GDI-DE-grundlegend, vorzugsweise anzuwendende Spezifikationen die Stufe GDI-DE-optional, noch nicht ausreichend etablierte Spezifikationen die Stufe GDI-DE-unter-Beobachtung und die nach der INSPIRE-Richtlinie rechtlich verbindlich anzuwendenden Spezifikationen den Status INSPIRE-grundlegend.
http://www.geoportal-bw.de/download/Auszug_Spezifikationen_A-Konzept_v2_100909.pdf
Nach dem Architekturkonzept sind zudem zentrale Betriebskomponenten der GDI-DE vorgesehen: Geoportal-DE, Geodatendatenkatalog-DE, Registry-DE, Testsuite GDI-DE. Im bis ins Jahr 2012 reichenden Masterplan werden bundesweite Maßnahmen zum Aufbau der GDI-DE einschließlich von Meilensteinen formuliert und auf die Zeitschiene gesetzt.
Die im Rahmen der Gesamtkonzeption GDI-BW definierte Gesamtarchitektur der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) verweist hinsichtlich der technischen Spezifikationen auf das Architekturkonzept GDI-DE. Entsprechend dem Beschluss des Begleitausschusses GDI-BW vom 11. Februar 2010 über die Gesamtkonzeption GDI-BW gelten die Festlegungen der GDI-DE grundsätzlich auch für die GDI-BW.
Der Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern hat im Rahmen des Aufbaus der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) beschlossen, eine Nationale Geodatenbasis (NGDB) aufzubauen. Die NGDB soll alle Geodaten ("Schlüsseldaten") enthalten, die zur Erledigung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, zur Unterstützung modernen Verwaltungshandelns und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Forschung benötigt werden. Die Daten der NGDB sind durch die öffentliche Verwaltung des Bundes, der Länder und Kommunen bereitzustellen. Für die Umsetzung dieses Auftrags wurde im Rahmen der GDI-DE eine Konzeption zur Identifikation von Geodaten der NGDB sowie deren Qualitätsanforderungen und Implementierung entwickelt (Konzeption NGDB GDI-DE, Version 1.0 vom 04.11.2009).
Der Aufbau der NGDB soll schrittweise unter Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben von INSPIRE erfolgen.
Konzeption NGDB (PDF-Datei, 413 KB)
Umsetzungsplan NGDB V10 (PDF-Datei, 335 KB)