Mit der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) wird der rechtliche Rahmen für den Aufbau von Geodateninfrastrukturen definiert. Die Richtlinie ist für die Mitgliedstaaten verpflichtend und in nationales Recht umzusetzen.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:108:0001:0014:DE:PDF
Die Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 der Kommission vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG hinsichtlich Metadaten, berichtigt mit Korrigendum vom 15. Dezember 2009, enthält die Durchführungsbestimmungen für Metadaten zu Geodaten und Geodatendiensten. Die Verordnung richtet sich an alle öffentlichen Stellen, die Geodaten führen und Geodatendienste betreiben, welche der INSPIRE-Richtlinie unterliegen. Die EU-Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in einem nationalen Rechtsetzungsverfahren.
Die Verordnung (EG) Nr. 976/2009 der Kommission vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG hinsichtlich der Netzdienste enthält die Durchführungsbestimmungen zu den in der Richtlinie vorgesehenen Such- und Darstellungsdiensten. Die Verordnung richtet sich an alle öffentlichen Stellen in den Mitgliedstaaten, die Geodatendienste zu Geodaten betreiben, welche der INSPIRE-Richtlinie unterliegen. Die EU-Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in einem nationalen Rechtsetzungsverfahren.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:274:0009:0018:DE:PDF
Die "Verordnung (EU) Nr. 268/2010 der Kommission vom 29. März 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den Zugang der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft zu Geodatensätzen und -diensten der Mitgliedsstaaten nach harmonisierten Bedingungen" enthält die Durchführungsbestimmungen zu den harmonisierten Zugangsbedingungen, nach denen den Institutionen der EU der Zugang zu den Daten und Diensten zu eröffnen ist. Die Verordnung richtet sich an alle öffentlichen Stellen in den Mitgliedstaaten, die Geodatendienste zu Geodaten betreiben, welche der INSPIRE-Richtlinie unterliegen. Die EU-Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in einem nationalen Rechtsetzungsverfahren.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:083:0008:0009:DE:PDF
Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 5. Juni 2009 enthält die INSPIRE-Durchführungsbestimmungen zur Überwachung und Berichterstattung (Implementing Rules for Monitoring and Reporting). Die Entscheidung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Bereitstellung der unter die Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) fallenden Geodaten und Geodatendienste zu überwachen und die Überwachungsergebnisse sowie Berichte zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in den Mitgliedstaaten der EU-Kommission regelmäßig zu übermitteln.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:148:0018:0026:DE:PDF
Zu den mit der INSPIRE-Metadatenverordnung erlassenen Durchführungsbestimmungen für Metadaten wurde ein begleitender technischer Leitfaden (Technical Guidelines) mit implementierungsrelevanten Empfehlungen erarbeitet, der die Beziehung zu den internationalen Normen und Standards (ISO 19115 und 19119) herstellt (englisch, Stand: 18.02.2009).
http://inspire.jrc.ec.europa.eu/reports/ImplementingRules/metadata/MD_IR_and_ISO_20090218.pdf
Zu den INSPIRE-Durchführungsbestimmungen über Netzdienste wurde ein begleitender technischer Leitfaden (Technical Guidelines) mit implementierungsrelevanten Empfehlungen für INSPIRE-Suchdienste (discovery services) erarbeitet. Diese legen die vom Open Geospatial Consortium (OGC) standardisierte Katalogdienstschnittstelle OGC-CSW 2.0.2 im Applikationsprofil ISO 1.0 zu Grunde, definieren aber auch zusätzliche INSPIRE-spezifische Erweiterungen (englisch, Stand: 22.07.2009).
Zu den INSPIRE-Durchführungsbestimmungen über Netzdienste wurde ein begleitender technischer Leitfaden (Technical Guidelines) mit implementierungsrelevanten Empfehlungen für INSPIRE-Darstellungsdienste (view services) erarbeitet. Diese beziehen sich auf die ISO 19128:2005(E), eine Fortentwicklung der WMS-Spezifikation des Open Geospatial Consortiums (englisch, Stand: 20.07.2009).
Zu den INSPIRE-Durchführungsbestimmungen über harmonisierte Zugangsbedingungen wurde ein begleitender Leitfaden (Guidelines) mit weitergehenden Hinweisen und Empfehlungen erarbeitet. Darin werden insbesondere auch zwei Lizenzmodelle für die Geodatennutzung durch EU-Institutionen definiert (englisch, Stand: 26.04.2010).
Zu den INSPIRE-Durchführungsbestimmungen zur Überwachung und Berichterstattung wurde ein begleitender Leitfaden (Guidelines) mit Hinweisen herausgegeben, um zwischen den Mitgliedsstaaten der EU möglichst vergleichbare Ergebnisse zu erreichen (englisch, Stand: 11.12.2009).
Das Dokumentenarchiv von INSPIRE enthält Entwürfe der verbindlich werdenden Durchführungsbestimmungen und der unterstützenden Leitfäden (Guidelines) hierzu, technische Berichte und Grundsatzpapiere sowie Sachstandsberichte über die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie, die von den von der EU-Kommission eingerichteten INSPIRE-Drafting-Teams im Rahmen des Umsetzungsprozesses erarbeitet werden.