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Der Arbeitskreis Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) hat das Architekturkonzept GDI-DE fortgeschrieben. Anlässlich der CeBIT wurde der Entwurf zur öffentlichen Kommentierung freigegeben, anschließend soll er vom Lenkungsgremium GDI-DE beschlossen werden.
Das Architekturkonzept GDI-DE bildet die konzeptionelle Basis zur Bereitstellung von Geodaten in der GDI-DE und beschreibt die damit verbundenen Technologien, die elementaren Funktionen und die anzuwendenden Spezifikationen, um die Interoperabilität für den Austausch von Geodaten über Geodatendienste bundesweit zu gewährleisten. Der aktuelle Konzeptentwurf berücksichtigt die Weiterentwicklung von Normen und Standards, aber auch die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie.
Die im Rahmen der Gesamtkonzeption GDI-BW definierte Gesamtarchitektur der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) orientiert sich konsequent an der Architektur der GDI-DE und verweist hinsichtlich der technischen Spezifikationen auf das Architekturkonzept GDI-DE. Daher wäre aus Sicht der GDI-BW eine aktive Beteiligung an der öffentlichen Kommentierung des Architekturkonzepts GDI-DE sehr wünschenswert.
Der Konzeptentwurf und die Vorlagen zur Kommentierung finden Sie hier.
Das INSPIRE-Team der Europäischen Kommission führt im Vorfeld der Erarbeitung der Datenspezifikationen für die in den Anhängen II und III der INSPIRE-Richtlinie definierten Geodatenthemen eine Online-Umfrage durch. Sie richtet sich an alle potentiellen Anbieter und Nutzer von Daten zu diesen Themen. Die Umfrage läuft noch bis zum 31.03.2010.
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Info-Portal der Koordinierungsstelle GDI-DE und direkt auf der Informationsseite von INSPIRE.
Nach Artikel 21 der INSPIRE-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, entsprechend den Durchführungsbestimmungen zur Überwachung und Berichterstattung (Monitoring & Reporting) erstmalig zum 15.05.2010 und dann jährlich aktualisiert eine Liste der für INSPIRE relevanten Geodatensätze und -dienste mit ausgewählten Indikatoren zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies dient dazu, den Aufbau der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) zu überwachen und Erkenntnisse über ihre Nutzung zu erhalten.
Das hierfür erforderliche deutschlandweite Monitoring wird ausgehend von der Koordinierungsstelle GDI-DE über die GDI-Kontaktstellen in Bund und Ländern durchgeführt. GDI-Kontaktstelle für Baden-Württemberg ist das GDI-Kompetenzzentrum im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung BW.
Die geodatenhaltenden Stellen innerhalb der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) werden daher vom GDI-Kompetenzzentrum gebeten, ihre Geodatensätze und Geodatendienste zu melden, die sich auf die Themen des Annex I der INSPIRE-Richtlinie beziehen. Mit dieser Erhebung soll gleichzeitig die Identifizierung der Geodatenbasis Baden-Württemberg unterstützt werden; der Erhebungsprozess wird daher auch von der eingerichteten Arbeitsgruppe Geodaten Baden-Württemberg begleitet.
Nähere Informationen zum bundesweit laufenden INSPIRE-Monitoring finden Sie hier.
Die Gesamtkonzeption GDI-BW als Grundlage für den abgestimmten Aufbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) wurde am 11. Februar 2010 vom Begleitausschuss GDI-BW beschlossen. Die GDI-BW wird dabei als integraler Bestandteil der Geodateninfrastrukturen auf europäischer (INSPIRE) und nationaler Ebene (GDI-DE) definiert. Sie berücksichtigt konsequent die übergeordneten Vorgaben und darauf aufbauend landesspezifische Erfordernisse.
Die Gesamtkonzeption dokumentiert den politischen Auftrag sowie die Grundlagen und Rahmenbedingungen der GDI-BW, definiert Ziel und Grundsätze unter Berücksichtigung der Interessen der öffentlichen und privaten Stellen im Land (GDI-Partner) und dokumentiert die Organisation und Zuständigkeiten in der GDI-BW. Zentraler Teil der Gesamtkonzeption ist eine technischen Konzeption, welche die zentralen und dezentralen GDI-Komponenten der GDI-BW und deren Zusammenspiel in einer Gesamtarchitektur beschreibt. Zur Umsetzung der technischen Konzeption sowie zur Ausgestaltung der Rahmenbedingungen wurde ein Maßnahmenplan aufgestellt. Aus diesem Handlungsrahmen leiten sich die konkreten Einzelmaßnahmen der einzelnen GDI-Partner für die Umsetzung ab, die in einem Maßnahmenkatalog konkretisiert werden.
Die Gesamtkonzeption GDI-BW wurde im Auftrag des Begleitausschusses GDI-BW von der gleichnamigen GDI-Arbeitsgruppe unter Leitung des GDI-Kompetenzzentrums erarbeitet. Sie soll fortan durch die einzelnen GDI-Partner in der Landesverwaltung, im kommunalen Bereich sowie in der Wirtschaft und Wissenschaft partnerschaftlich umgesetzt werden.
Die Gesamtkonzeption GDI-BW finden Sie hier.
Der Begleitausschuss zum Aufbau der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) traf sich am 11. Februar 2010 beim Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz (MLR) in Stuttgart zu seiner 7. Sitzung. Neben Berichten aus den Geodateninfrastrukturen in Europa (INSPIRE), im Bund (GDI-DE) und im Land (GDI-BW) sowie aus dem Raumbezogenen Informations- und Planungssystem (RIPS) im Umweltinformationssystem Baden-Württemberg (UIS BW) behandelte der Begleitausschuss wichtige Beschlussvorlagen zur weiteren Entwicklung der GDI-BW.
Das MLR berichtete über das Gesetzgebungsverfahren zum Landesgeodatenzugangsgesetz (vgl. Meldung vom 11.01.2010), das Umweltministerium über die gleichzeitig verabschiedeten Anpassungen umweltrechtlicher Fachgesetze zur Unterstützung des INSPIRE-Prozesses. Über den aktuellen Stand der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen wurde informiert (vgl. Meldung vom 16.12.2009).
Weiter wurde über die letzte Sitzung des Lenkungsgremiums GDI-DE berichtet. Die Konzeption NGDB GDI-DE wurde im Nachgang zur Sitzung von allen Mitgliedsinstitutionen des Gremiums gebilligt. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Strategie der INSPIRE-Datenbereitstellung in Deutschland und zum bundesweiten Monitoring nach den INSPIRE-Durchführungsbestimmungen zur Überwachung und Berichterstattung (vgl. Meldung vom 15.06.2009).
Als wichtiger Meilenstein für die Geodateninfrastruktur im Land beschloss der Begleitausschuss auf der Sitzung die Gesamtkonzeption GDI-BW als Grundlage für den abgestimmten Aufbau und Betrieb der GDI-BW.
Weiter wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe "GDI-Vereinbarung Baden-Württemberg" beschlossen. Diese Arbeitsgruppe mit Vertretern der Fachverwaltungen des Landes und Vertretern des kommunalen Bereichs soll eine Vereinbarung entwerfen, in der harmonisierbare Zugangs- und Nutzungsregelungen für Geodaten, Geodatendienste und Geoanwendungen mit fach- und stellenübergreifendem Nutzungspotenzial im Bereich der öffentlichen Verwaltung Baden-Württembergs verbindlich festgelegt werden. Damit sollen abseits des Aufbaus von technischen GDI-Komponenten die Rahmenbedingungen zur Nutzung von Geodaten nachhaltig gefördert werden. Die Ergebnisse der auf den öffentlichen Bereich auszurichtenden GDI-Vereinbarung können - soweit nach ihrem Inhalt anwendbar - anschließend auf Nutzer in Wirtschaft und Wissenschaft übertragen werden.
Das Lenkungsgremium GDI-DE hat die Konzeption "Die Nationale Geodatenbasis der Geodateninfrastruktur Deutschland (NGDB GDI-DE)" im Februar 2010 beschlossen.
Die NGDB soll nach der Vorgabe des Arbeitskreises der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern alle Geodaten umfassen, die zur Erledigung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, zur Unterstützung modernen Verwaltungshandelns und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Forschung benötigt werden. Die Daten der NGDB sollen im Rahmen der GDI-DE insbesondere durch die geodatenhaltenden Stellen des Bundes, der Länder und Kommunen bereitgestellt werden.
Der Aufbau der NGDB soll schrittweise unter Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben von INSPIRE unter Einhaltung der Qualitätsanforderungen für die Geodaten der NGDB (z. B. zu Recherche, Visualisierung, Zugriffe, Datenmodelle) erfolgen. Auf Grundlage der beschlossenen Konzeption wird die Koordinierungsstelle GDI-DE unter Einbeziehung der GDI-Kontaktstellen von Bund und Ländern einen Umsetzungsplan zum Aufbau der NGDB entwickeln.
Der Beitrag Baden-Württembergs zur NGDB GDI-DE wird über die eingerichtete Arbeitsgruppe Geodaten Baden-Württemberg, in der die Geodatenbasis Baden-Württemberg entsprechend den Vorgaben der Gesamtkonzeption GDI-BW definiert wird, abgestimmt.
Die Konzeption NGDB GDI-DE finden Sie hier.
Das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (INSPIRE) sowie zur Änderung
bodenschutzrechtlicher, wasserrechtlicher und abfallrechtlicher Vorschriften" vom 17. Dezember 2009 wurde am 23.12.2009 im
Gesetzblatt für Baden-Württemberg, Nr. 23 (Seite 802ff) verkündet (vgl. Meldung vom 18.12.2009). Dieses Artikelgesetz enthält
im Wesentlichen das Landesgeodatenzugangsgesetz - LGeoZG (Artikel 1), mit dem die
INSPIRE-Richtlinie
in Landesrecht umgesetzt wird.
Das LGeoZG stellt die maßgebliche rechtliche Grundlage der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) dar. Das Gesetz
ist am 24.12.2009 in Kraft getreten.
Das Landesgeodatenzugangsgesetz finden Sie
hier
und in der Rubrik Detailwissen>Dokumente der GDI-BW.
Die Europäische Kommission hat am 15.12.2009 ein Korrigendum zur geringfügigen Berichtigung der am 24.12.2008 in Kraft
getretenen EU-Verordnung zu Metadaten vom 03.12.2008 (vgl. Meldung vom 10.12.2008) veröffentlicht.
Das Korrigendum kann hier
heruntergeladen werden. Die EU-Verordnung zu Metadaten und das Korrigendum finden Sie auch im Geoportal Baden-Württemberg in
der Rubrik Detailwissen>Dokumente von INSPIRE.
Der INSPIRE-Regelungsausschuss mit Vertretern der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten hat am 14. Dezember 2009 die Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und Geodatendiensten (Datenspezifikationen) sowie die Durchführungsbestimmungen zu den Download- und Transformationsdiensten jeweils mit qualifizierter Mehrheit beschlossen.
Mit den Durchführungsbestimmungen zu den Datenspezifikationen werden die geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihre Geodaten in einem europaweit einheitlichen Datenmodell in zeitlichen Stufen bereitzustellen (INSPIRE-konforme Geodaten). Die nun beschlossenen Bestimmungen betreffen konkret die Geodatenthemen des Anhangs I der INSPIRE-Richtlinie (Koordinatenreferenzsysteme, Geographische Gittersysteme, Geographische Bezeichnungen, Verwaltungseinheiten, Adressen , Flurstücke, Verkehrsnetze, Gewässernetz, Schutzgebiete). Es ist vorgesehen, die Durchführungsbestimmungen für die Geodatenthemen der Anhänge II und III bis 2013 zu erarbeiten.
Mit den Durchführungsbestimmungen zu den Download- und Transformationsdiensten werden die geodatenhaltenden Stellen verpflichtet, Geodatendienste mit spezifizierten Funktionen und vorgegebener Qualität schrittweise zu implementieren (INSPIRE-konforme Geodatendienste). Die nun beschlossenen Bestimmungen werden voraussichtlich in die bereits in Kraft getretene Verordnung zu den Netzdiensten integriert, welche bisher nur die Such- und Darstellungsdienste regelt (vgl. Meldung vom 26.10.2009).
Mit Veröffentlichung und Inkrafttreten der neuen Durchführungsbestimmungen wird im Laufe des Jahres 2010 gerechnet.
Die vom INSPIRE-Regelungsausschuss gebilligten Entwürfe der
Durchführungsbestimmungen zu den Datenspezifikationen und die
Durchführungsbestimmungen zu den Download- und Transformationsdiensten
sind online verfügbar. Die zugehörigen Leitfäden (Guidance Documents) im aktuellen Bearbeitungsstand finden Sie im
INSPIRE-Dokumentenarchiv.