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Die Europäische Kommission hat am 23. November 2010 in Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie die Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) und sowie eine Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zu den Netzdiensten erlassen und am 08. Dezember 2010 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) werden die geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihre thematisch dem Anhang I der INSPIRE-Richtlinie unterliegenden Geodaten in einem europaweit einheitlichen Datenmodell (INSPIRE-konforme Geodaten) bis 23. November 2012 (für neue und restrukturierte Geodaten) bzw. 23. November 2017 (für andere Geodaten) bereitzustellen. Die Verordnung gilt unmittelbar für die von INSPIRE betroffenen geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedstaaten. Die rechtlich verbindliche Verordnung wird durch empfehlende Leitfäden ergänzt (INSPIRE Data Specifications Guidelines). Die noch fehlenden Durchführungsbestimmungen für die Geodatenthemen der Anhänge II und III werden aktuell erarbeitet.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1088/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 976/2009 hinsichtlich Downloaddiensten und Transformationsdiensten werden die am 9. November 2009 in Kraft getretenen Durchführungsbestimmungen zu den Netzdiensten um die Teile Download- und Transformationsdienste ergänzt. Sie gilt unmittelbar für die geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedstaaten. Diese müssen die Download- und Transformationsdienste bis 28. Juni 2012 in einer ersten Anfangsbetriebsfähigkeit und bis 28. Dezember 2012 in vollem Umfang realisieren. Diese Verordnung wird ebenfalls durch begleitende Leitfäden (Technical Guidance) ergänzt.
Die EU-Verordnungen finden Sie online im Amtsblatt der Europäischen Union sowie einschließlich der begleitenden Dokumente im INSPIRE-Dokumentenarchiv und auch im Geoportal Baden-Württemberg in der Rubrik Detailwissen zu GDI > Dokumente von INSPIRE.
Die Europäische Kommission hat am 15.11.2010 die Ergebnisse der erstmals zum 15.05.2010 durchgeführten Überwachung und Berichterstattung über den Stand des Aufbaus von INSPIRE in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten veröffentlicht.
Die INSPIRE-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten entsprechend den Durchführungsbestimmungen zur Überwachung und Berichterstattung, jährlich zum 15. Mai eine Liste der für INSPIRE relevanten Geodatensätze und -dienste mit ausgewählten Indikatoren zu erstellen und zu veröffentlichen (Monitoring). Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten alle 3 Jahre, erstmalig zum 15. Mai 2010, der EU-Kommission ausführlich Bericht über den erreichten Stand der Umsetzung von INSPIRE zu erstatten (Reporting).
Für Baden-Württemberg hat das GDI-Kompetenzzentrum im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung BW die erforderliche Erhebung koordiniert. Die Meldung wurde über Arbeitsgruppe Geodaten Baden-Württemberg landesweit abgestimmt.
Zu den Ergebnissen gelangen Sie hier.
Der Begleitausschuss zum Aufbau der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (Begleitausschuss GDI-BW) hat am 14.10.2010 das Metadatenprofil GDI-BW in der Version 1.1 beschlossen (vgl. Meldung vom 20.10.2010).
Die Fortschreibung des Metadatenprofil wurde von der Unterarbeitsgruppe Metadaten der Arbeitsgruppe Geoportal BW unter der Leitung des GDI-Kompetenzzentrums ausgearbeitet. In die Fortschreibung sind verschiedene neue Anforderungen eingeflossen, die sich seit Verabschiedung der Version 1.0 des Metadatenprofils GDI-BW am 26.05.2009 auf europäischer (INSPIRE) und nationaler (GDI-DE) Ebene sowie bei einzelnen Partnern in der GDI-BW ergeben haben und die eine grundlegende Fortschreibung des Profils erforderlich machten.
Das Metadatenprofil GDI-BW legt Struktur, Umfang und Inhalte der Metadaten zur Beschreibung von Geodaten, Geodatendienste und Geoanwendungen fest und ist insbesondere Grundlage für den Metadatenkatalog GDI-BW. Die Festlegungen gelten für alle öffentlichen und privaten Stellen, die im Rahmen der GDI-BW ihre Geoinformationsressourcen bereitstellen (GDI-Partner).
Die Metadaten können von den GDI-Partnern unmittelbar und kostenfrei im zentralen Metadatenkatalog GDI-BW erfasst und geführt werden. Alternativ können die GDI-Partner eigene dezentrale Metadatenkataloge aufbauen, die über Suchdienste (Katalogdienste, CSW) an den Metadatenkatalog GDI-BW angeschlossen werden.
Das Metadatenprofil GDI-BW nebst weiteren Erläuterungen finden Sie in der Rubrik Detailwissen zu GDI > Dokumente von GDI-BW.
Der Begleitausschuss zum Aufbau der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) hat sich am 14. Oktober 2010 beim Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz (MLR) in Stuttgart zu seiner 8. Sitzung getroffen. Bei der Sitzung wurde aus den Geodateninfrastrukturen in Europa (INSPIRE), Deutschland (GDI-DE) und Baden-Württemberg (GDI-BW) sowie weitere damit in Beziehung stehende Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene informiert und Beschlüsse gefasst.
Das MLR berichtete über die von der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik erhobene Klage beim Europäischen Gerichtshof wg. nicht vollständiger rechtlicher Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie. Den vier Bundesländern, die ihre Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen haben, drohen damit Vertragsstrafen. Baden-Württemberg hat die Richtlinie mit dem am 24.12.2009 in Kraft getretenen Landesgeodatenzugangsgesetz (LGeoZG) umgesetzt und ist damit nicht betroffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die nach dem LGeoZG verpflichteten staatlichen und kommunalen Stellen im Land entsprechend den einschlägigen INSPIRE-Durchführungsbestimmungen bis zum 03.12.2010 Metadaten zu den Geodaten der INSPIRE-Themen des Annex I und II einschließlich der Geodatendienste erfassen müssen sowie bis zum 09.05.2011 die Anfangsbetriebsfähigkeit der Such- und Darstellungsdienste und bis zum 09.11.2011 die volle Betriebsfähigkeit dieser Dienste zu gewährleisten haben. Im Rahmen des INSPIRE-Monitorings sollen künftig neben den Meldungen zu Annex I auch Meldungen zu Annex II und III erfolgen, um etwaigen Vertragsverletzungsverfahren vorzubeugen (vgl. Meldungen vom 03.09.2010 und 24.09.2010).
Das GDI-Kompetenzzentrum berichtete über die laufende Realisierung des Geoportals Baden-Württemberg und des Metadatenkatalogs GDI-BW beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung. Besondere Priorität hat im Hinblick auf die genannten INSPIRE-Fristen die Entwicklung des Metadatenkatalogs GDI-BW einschließlich des Metadateneditors und des Suchdienstes, um den GDI-Partnern im Land demnächst eine Webanwendung zur Erfassung ihrer Metadaten bereitzustellen bzw. die von einzelnen GDI-Partnern betriebenen Metadatenkataloge an den zentralen Landesknoten anzubinden.
In diesem Zusammenhang hat der Begleitausschuss GDI-BW auch das fortgeschriebene Metadatenprofil GDI-BW (Version 1.1) beschlossen.
Arbeitsstand und Vorgehen in den weiteren grundlegenden GDI-Projekten Geodaten Baden-Württemberg und GDI-Vereinbarung Baden-Württemberg wurden vorgestellt.
Die Koordinierungsstelle GDI-DE hat am 04.10.2010 das Architekturkonzept der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) in der Version 2.0 veröffentlicht. Das neue Konzept wurde vom Arbeitskreis Architektur unter der Leitung der Koordinierungsstelle erarbeitet und am 01. September 2010 vom Lenkungsgremium GDI-DE beschlossen. Es löst das bisherige Architekturkonzept in der Version 1.0 aus dem Jahr 2007 ab.
Das Architekturkonzept GDI-DE bildet die Basis zur Bereitstellung von Geodaten in Deutschland und beschreibt insbesondere die damit verbundenen Technologien, die elementaren Funktionen sowie die anzuwendenden technischen Spezifikationen (Datenformate, Dienstespezifikationen). Darüber hinaus werden grundlegende Aussagen zur GDI-konformen Zugriffskontrolle (Sicherheit) getroffen, zentrale Betriebskomponenten der GDI-DE definiert und ein bis ins Jahr 2012 reichender Masterplan festgelegt.
Das beschlossene Konzept berücksichtigt die Weiterentwicklung der Normen und Standards im Bereich der Geoinformation und nimmt die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie und der mittlerweile in Kraft getretenen INSPIRE-Durchführungsbestimmungen auf.
Die im Rahmen der Gesamtkonzeption GDI-BW definierte Gesamtarchitektur der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) orientiert sich konsequent an der Architektur der GDI-DE und verweist hinsichtlich der technischen Spezifikationen auf das Architekturkonzept. Die öffentlichen und privaten Stellen in Baden-Württemberg, die Geodaten in der GDI-BW bereitstellen, sind damit gehalten, die bundesweit abgestimmten Festlegungen des Architekturkonzepts bei der Umsetzung ihrer GDI-Komponenten zu berücksichtigen.
Das Architekturkonzept GDI-DE sowie weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Detailwissen zu GDI > Dokumente der GDI-DE.
Das GDI-Kompetenzzentrum im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) beteiligt sich auf der vom 05. - 07.10.2010 in Köln stattfindenden Intergeo 2010 - Kongress und Messe für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement - am Gemeinschaftsstand der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE), in die auch die Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) eingebunden ist.
Die GDI-BW präsentiert am Messestand die aktuellen Projekte und Entwicklungen. Hierbei steht insbesondere das neue Geoportal Baden-Württemberg und der Metadatenkatalog GDI-BW mit seinen nutzerfreundlichen Editiermöglichkeiten im Vordergrund, die derzeit auf Basis von Open-Source-Software entwickelt und künftig zentrale Basiskomponenten der GDI-BW darstellen werden.
Im Vortragsprogramm des INTERGEO-Kongresses und der speziell auf die Umweltinformatik ausgerichteten "EnviroInfo" findet am Mittwoch, 06.10.2010 eine Vortragsreihe speziell zum Thema INSPIRE und Geodateninfrastruktur statt, auf die wir besonders hinweisen. Das Vortragsprogramm finden Sie hier.
Besuchen Sie uns in Halle 11.1, Stand 1B.124 !
Die INSPIRE Task Force unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begleitet den Prozess der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Deutschland. In diesem Gremium stimmen Vertreter des BMU, der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) sowie deutsche Experten der INSPIRE Drafting Teams die Position Deutschlands im INSPIRE-Prozess ab.
Bei der Sitzung der INSPIRE Task Force am 31.08.2010 wurde auf Grundlage der Ergebnisse des von der EU durchgeführten Legal Workshops (vgl. Meldung vom 03.09.2010) über das weitere Vorgehen in Deutschland bei der Erfüllung der Vorgaben von INSPIRE beraten. Zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens sollten nach den Durchführungsbestimmungen zu den Metadaten zusätzlich zu den Themen des Anhangs I der INSPIRE-Richtlinie auch die Geodaten des Anhangs II einschließlich der zugehörigen Geodatendienste bis zum 03.12.2010 mit Metadaten beschrieben werden. Ebenso wird für das nächste Monitoring am 15.05.2011 nach den Durchführungsbestimmungen zur Überwachung und Berichterstattung eine Ausdehnung der Meldung mindestens auf die Themen des Anhangs II angestrebt. Die aktuelle Beschreibung mit Metadaten und das Monitoring soll sich dabei auf diejenigen Geodaten und Geodatendienste des Anhangs II konzentrieren, die nach ihrer Definition eindeutig unter die INSPIRE-Richtlinie fallen. Anhang II der INSPIRE-Richtlinie betrifft die Geodatenthemen Höhe, Bodenbedeckung, Orthofotografie und Geologie.
In Baden-Württemberg sind die geodatenhaltenden Stellen nach dem Landesgeodatenzugangsgesetz (LGeoZG, GBl. 2009 Nr. 23, S. 802) verpflichtet, den rechtlich verbindlichen Vorgaben der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen nachzukommen, soweit sie über entsprechende Geodaten verfügen. Über den derzeit in Aufbau begriffenen Metadatenkatalog GDI-BW wird den Partnern der GDI-BW eine technische Plattform zur INSPIRE-konformen Erfassung, Führung und Bereitstellung von Metadaten bereitgestellt.
Die Koordinierungsstelle GDI-DE hat eine neue Version der Testumgebung für Suchdienste (CSW, Katalogdienste) entwickelt, welche auch die Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie an Suchdienste berücksichtigt.
Damit können diese Dienste nunmehr nicht nur auf Konformität zum OGC-Standard CSW 2.0.2 - ISO Metadata Application Profile (1.0), sondern auch auf INSPIRE-Konformität gemäß den aktuellen INSPIRE-Implementierungsempfehlungen für Suchdienste (Version 2.0) getestet werden. Der Test leistet damit eine wichtige Hilfestellung in Bezug auf die Bereitstellung INSPIRE-konformer Suchdienste, die spätestens bis zum 09.05.2011 aufzubauen sind.
Die Testumgebung steht jedermann zum Download oder zur Online-Nutzung zur Verfügung. Die Testumgebung finden Sie hier.
Am 17.06.2010 fand ein "INSPIRE Legal Workshop" der Europäischen Kommission mit Vertretern der Mitgliedstaaten zur Klärung von Fragen rund um die Umsetzung von INSPIRE statt. Dabei hat sich die Kommission zu verschiedenen rechtlichen und praktischen Aspekten der INSPIRE-Umsetzung geäußert. Die Koordinierungsstelle GDI-DE hat auf Basis der Ergebnisse der Sitzung nunmehr die Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen zur Umsetzung von INSPIRE (FAQ-Liste) fortgeschrieben, die den von der INSPIRE-Richtlinie betroffenen Stellen in Deutschland weitere Hinweise für die konkrete Umsetzung der Vorgaben geben. Die überarbeiteten FAQs finden Sie hier.
Der INSPIRE-Regelungsausschuss hat auf seiner 6. Sitzung am 17. Juni 2010 in Brüssel eine Ergänzung (Amendment) der bereits beschlossenen Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und Geodatendiensten (Datenspezifikationen) gebilligt. Die Durchführungsbestimmungen werden nach Durchlaufen des Komitologie-Verfahrens im EU-Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und dann in Kraft treten.
Die Ergänzung dieser Datenspezifikationen betrifft Codelisten, d.h. Wertebereiche, die für einzelne Objekte und Attribute im INSPIRE-Datenmodell verbindlich vorgeschrieben werden und bei der Bereitstellung von Geodaten für INSPIRE von den geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedstaaten zwingend einzuhalten sind.
Die beschlossenen Entwürfe der INSPIRE-Datenspezifikationen sowie der Ergänzung hinsichtlich der Codelisten finden Sie auf der INSPIRE Website.
Die Bundesrepublik Deutschland hat der Europäischen Kommission erstmals gemäß Artikel 21 der INSPIRE-Richtlinie über den Stand der Umsetzung von INSPIRE in Deutschland berichtet. Die hierfür erforderliche Koordinierung zwischen Bund und Ländern wurde im Rahmen der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) unter der Leitung des Lenkungsgremiums GDI-DE mit Unterstützung seiner Koordinierungsstelle geleistet.
Die INSPIRE-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten entsprechend den Durchführungsbestimmungen zur Überwachung und Berichterstattung, jährlich zum 15. Mai eine Liste der für INSPIRE relevanten Geodatensätze und -dienste mit ausgewählten Indikatoren zu erstellen und zu veröffentlichen (Monitoring). Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten alle 3 Jahre, erstmalig zum 15. Mai 2010, der EU-Kommission ausführlich Bericht über den erreichten Stand der Umsetzung von INSPIRE zu erstatten (Reporting).
Seitens der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) war hierfür insbesondere die Meldung der von den Themen des Anhangs I der INSPIRE-Richtlinie betroffenen Geodatensätze und Geodatendienste aus Baden-Württemberg erforderlich. Das GDI-Kompetenzzentrum im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung BW als Kontaktstelle für Baden-Württemberg hat die erforderliche Erhebung im Land durchgeführt. Die Meldung wurde über die vom Begleitausschuss GDI-BW eingerichtete Arbeitsgruppe Geodaten Baden-Württemberg landesweit abgestimmt.
Insgesamt wurden in der GDI-BW 32 Geodatensätze sowie 23 Geodatendienste identifiziert. Bundesweit liegen zu einer großen Zahl an Geodaten bereits Metadaten vor, fast die Hälfte der gemeldeten Geodatensätze ist über Darstellungsdienste (WMS) nutzbar, Download-Dienste (WFS) werden dagegen bisher nur in Einzelfällen angeboten.
Die Ergebnisse für die GDI-BW finden Sie hier zusammengefasst.
Der Bericht an die EU-Kommission sowie die bundesweiten Ergebnisse des Monitorings und die landesspezifischen Ergebnisse sind im Internet veröffentlicht. Weitergehende Informationen können den Informationsseiten der Koordinierungsstelle GDI-DE entnommen werden.
Eine von der EU-Kommission eingesetzte Arbeitsgruppe hat den finalen Leitfaden zu den INSPIRE-Durchführungsbestimmungen über harmonisierte Zugangsbedingungen zu Geodaten und Geodatendiensten durch Institutionen der EU, die mit Verordnung (EU) Nr. 268 / 2010 vom 29. März 2010 rechtsverbindlich erlassen wurden (vgl. Meldung vom 07.04.2010), veröffentlicht.
Der Leitfaden enthält Hinweise zur einheitlichen Anwendung der Verordnung und gibt weitergehende Empfehlungen. Im Leitfaden werden insbesondere zwei INSPIRE-Lizenzmodelle für die Geodatennutzung durch EU-Institutionen definiert: Das grundlegende Lizenzmodell (Basic INSPIRE licence) soll verwendet werden, wenn Geodaten über Geodatendienste für interne Zwecke und ohne weitergehende Beschränkungen und ohne Entgelte genutzt werden dürfen. Beim erweiterten Lizenzmodell (Specific model INSPIRE licence) können weitere Nutzungsrechte eingeräumt und / oder zusätzliche Auflagen und Entgelte vereinbart werden.
Es ist vorgesehen, ein weiteres Dokument mit Best-Practise-Beispielen zur Geodatennutzung innerhalb und zwischen den Mitgliedsstaaten herauszugeben.
Den Leitfaden finden Sie hier und auch im Geoportal Baden-Württemberg in der Rubrik Detailwissen zu GDI > Dokumente von INSPIRE.
Die "Verordnung (EU) Nr. 268/2010 der Kommission vom 29. März 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den Zugang der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft zu Geodatensätzen und -diensten der Mitgliedsstaaten nach harmonisierten Bedingungen" wurde am 30. März im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Verordnung tritt am 19. April 2010 in Kraft und gilt unmittelbar für die von INSPIRE betroffenen geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedsstaaten.
Die Durchführungsbestimmungen der Verordnung regeln ausschließlich den Zugang zu INSPIRE-relevanten Daten und Diensten der Mitgliedsstaaten durch die Organe und Einrichtungen der EU. Sie umfassen insbesondere Bestimmungen über die Weitergabe von Daten an Auftragnehmer der EU, den Rechtsanspruch der EU auf weitergehende Information zum Herstellungs- und Qualitätssicherungsprozess der Geodaten einschließlich der Grundlagen für die Gebührenerhebung sowie eine maximale Reaktionszeit, innerhalb der den EU-Institutionen auf Verlangen der Zugang zu den Daten zu verschaffen ist.
Die rechtsverbindlichen Durchführungsbestimmungen werden noch durch unverbindliche Leitfäden (Guidelines) und Empfehlungen (Recommendations) ergänzt werden, die insbesondere beispielgebende Lizenzmodelle und Best-Practise-Beispiele auch für die gemeinsame Daten- und Dienstenutzung innerhalb und zwischen den Mitgliedsstaaten enthalten.
Künftige Regelungen über den Zugang der EU zu Geodaten und Geodatendiensten müssen innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten mit der Verordnung übereinstimmen. Bestehende Regelungen sind bis spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten anzupassen.
Die EU-Verordnung finden Sie online im Amtsblatt der Europäischen Union und auch im Geoportal Baden-Württemberg in der Rubrik Detailwissen zu GDI > Dokumente von INSPIRE.
Die Koordinierungsstelle GDI-DE veranstaltet am 09. Juni 2010 in Hannover und am 15. Juni 2010 in Frankfurt am Main wieder zwei Informationsveranstaltungen zum Thema "INSPIRE in Deutschland".
Die Veranstaltung informiert aus erster Hand über den Stand des INSPIRE-Prozesses, insbesondere über die Regelungen zu den INSPIRE-Download- und Transformationsdiensten sowie über die INSPIRE-Datenspezifikationen (vgl. Meldung vom 16.12.2009/11.01.2010). Dabei wird auch über konkrete Maßnahmen zur praktischen Umsetzung der INSPIRE-Vorgaben innerhalb der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) berichtet.
Die Teilnahme an der Veranstaltung bietet wertvolle Informationen für die konkrete Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie insbesondere für Anbieter von Geodaten und Geodatendiensten in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft.
Weitere Informationen sowie das Programm inklusive Anmeldeformular finden Sie hier.
Der Arbeitskreis Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) hat das Architekturkonzept GDI-DE fortgeschrieben. Anlässlich der CeBIT wurde der Entwurf zur öffentlichen Kommentierung freigegeben, anschließend soll er vom Lenkungsgremium GDI-DE beschlossen werden.
Das Architekturkonzept GDI-DE bildet die konzeptionelle Basis zur Bereitstellung von Geodaten in der GDI-DE und beschreibt die damit verbundenen Technologien, die elementaren Funktionen und die anzuwendenden Spezifikationen, um die Interoperabilität für den Austausch von Geodaten über Geodatendienste bundesweit zu gewährleisten. Der aktuelle Konzeptentwurf berücksichtigt die Weiterentwicklung von Normen und Standards, aber auch die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie.
Die im Rahmen der Gesamtkonzeption GDI-BW definierte Gesamtarchitektur der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) orientiert sich konsequent an der Architektur der GDI-DE und verweist hinsichtlich der technischen Spezifikationen auf das Architekturkonzept GDI-DE. Daher wäre aus Sicht der GDI-BW eine aktive Beteiligung an der öffentlichen Kommentierung des Architekturkonzepts GDI-DE sehr wünschenswert.
Der Konzeptentwurf und die Vorlagen zur Kommentierung finden Sie hier.
Das INSPIRE-Team der Europäischen Kommission führt im Vorfeld der Erarbeitung der Datenspezifikationen für die in den Anhängen II und III der INSPIRE-Richtlinie definierten Geodatenthemen eine Online-Umfrage durch. Sie richtet sich an alle potentiellen Anbieter und Nutzer von Daten zu diesen Themen. Die Umfrage läuft noch bis zum 31.03.2010.
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Info-Portal der Koordinierungsstelle GDI-DE und direkt auf der Informationsseite von INSPIRE.
Nach Artikel 21 der INSPIRE-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, entsprechend den Durchführungsbestimmungen zur Überwachung und Berichterstattung (Monitoring & Reporting) erstmalig zum 15.05.2010 und dann jährlich aktualisiert eine Liste der für INSPIRE relevanten Geodatensätze und -dienste mit ausgewählten Indikatoren zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies dient dazu, den Aufbau der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) zu überwachen und Erkenntnisse über ihre Nutzung zu erhalten.
Das hierfür erforderliche deutschlandweite Monitoring wird ausgehend von der Koordinierungsstelle GDI-DE über die GDI-Kontaktstellen in Bund und Ländern durchgeführt. GDI-Kontaktstelle für Baden-Württemberg ist das GDI-Kompetenzzentrum im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung BW.
Die geodatenhaltenden Stellen innerhalb der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) werden daher vom GDI-Kompetenzzentrum gebeten, ihre Geodatensätze und Geodatendienste zu melden, die sich auf die Themen des Annex I der INSPIRE-Richtlinie beziehen. Mit dieser Erhebung soll gleichzeitig die Identifizierung der Geodatenbasis Baden-Württemberg unterstützt werden; der Erhebungsprozess wird daher auch von der eingerichteten Arbeitsgruppe Geodaten Baden-Württemberg begleitet.
Nähere Informationen zum bundesweit laufenden INSPIRE-Monitoring finden Sie hier.
Die Gesamtkonzeption GDI-BW als Grundlage für den abgestimmten Aufbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) wurde am 11. Februar 2010 vom Begleitausschuss GDI-BW beschlossen. Die GDI-BW wird dabei als integraler Bestandteil der Geodateninfrastrukturen auf europäischer (INSPIRE) und nationaler Ebene (GDI-DE) definiert. Sie berücksichtigt konsequent die übergeordneten Vorgaben und darauf aufbauend landesspezifische Erfordernisse.
Die Gesamtkonzeption dokumentiert den politischen Auftrag sowie die Grundlagen und Rahmenbedingungen der GDI-BW, definiert Ziel und Grundsätze unter Berücksichtigung der Interessen der öffentlichen und privaten Stellen im Land (GDI-Partner) und dokumentiert die Organisation und Zuständigkeiten in der GDI-BW. Zentraler Teil der Gesamtkonzeption ist eine technischen Konzeption, welche die zentralen und dezentralen GDI-Komponenten der GDI-BW und deren Zusammenspiel in einer Gesamtarchitektur beschreibt. Zur Umsetzung der technischen Konzeption sowie zur Ausgestaltung der Rahmenbedingungen wurde ein Maßnahmenplan aufgestellt. Aus diesem Handlungsrahmen leiten sich die konkreten Einzelmaßnahmen der einzelnen GDI-Partner für die Umsetzung ab, die in einem Maßnahmenkatalog konkretisiert werden.
Die Gesamtkonzeption GDI-BW wurde im Auftrag des Begleitausschusses GDI-BW von der gleichnamigen GDI-Arbeitsgruppe unter Leitung des GDI-Kompetenzzentrums erarbeitet. Sie soll fortan durch die einzelnen GDI-Partner in der Landesverwaltung, im kommunalen Bereich sowie in der Wirtschaft und Wissenschaft partnerschaftlich umgesetzt werden.
Die Gesamtkonzeption GDI-BW finden Sie hier.
Der Begleitausschuss zum Aufbau der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) traf sich am 11. Februar 2010 beim Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz (MLR) in Stuttgart zu seiner 7. Sitzung. Neben Berichten aus den Geodateninfrastrukturen in Europa (INSPIRE), im Bund (GDI-DE) und im Land (GDI-BW) sowie aus dem Raumbezogenen Informations- und Planungssystem (RIPS) im Umweltinformationssystem Baden-Württemberg (UIS BW) behandelte der Begleitausschuss wichtige Beschlussvorlagen zur weiteren Entwicklung der GDI-BW.
Das MLR berichtete über das Gesetzgebungsverfahren zum Landesgeodatenzugangsgesetz (vgl. Meldung vom 11.01.2010), das Umweltministerium über die gleichzeitig verabschiedeten Anpassungen umweltrechtlicher Fachgesetze zur Unterstützung des INSPIRE-Prozesses. Über den aktuellen Stand der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen wurde informiert (vgl. Meldung vom 16.12.2009).
Weiter wurde über die letzte Sitzung des Lenkungsgremiums GDI-DE berichtet. Die Konzeption NGDB GDI-DE wurde im Nachgang zur Sitzung von allen Mitgliedsinstitutionen des Gremiums gebilligt. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Strategie der INSPIRE-Datenbereitstellung in Deutschland und zum bundesweiten Monitoring nach den INSPIRE-Durchführungsbestimmungen zur Überwachung und Berichterstattung (vgl. Meldung vom 15.06.2009).
Als wichtiger Meilenstein für die Geodateninfrastruktur im Land beschloss der Begleitausschuss auf der Sitzung die Gesamtkonzeption GDI-BW als Grundlage für den abgestimmten Aufbau und Betrieb der GDI-BW.
Weiter wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe "GDI-Vereinbarung Baden-Württemberg" beschlossen. Diese Arbeitsgruppe mit Vertretern der Fachverwaltungen des Landes und Vertretern des kommunalen Bereichs soll eine Vereinbarung entwerfen, in der harmonisierbare Zugangs- und Nutzungsregelungen für Geodaten, Geodatendienste und Geoanwendungen mit fach- und stellenübergreifendem Nutzungspotenzial im Bereich der öffentlichen Verwaltung Baden-Württembergs verbindlich festgelegt werden. Damit sollen abseits des Aufbaus von technischen GDI-Komponenten die Rahmenbedingungen zur Nutzung von Geodaten nachhaltig gefördert werden. Die Ergebnisse der auf den öffentlichen Bereich auszurichtenden GDI-Vereinbarung können - soweit nach ihrem Inhalt anwendbar - anschließend auf Nutzer in Wirtschaft und Wissenschaft übertragen werden.
Das Lenkungsgremium GDI-DE hat die Konzeption "Die Nationale Geodatenbasis der Geodateninfrastruktur Deutschland (NGDB GDI-DE)" im Februar 2010 beschlossen.
Die NGDB soll nach der Vorgabe des Arbeitskreises der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern alle Geodaten umfassen, die zur Erledigung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, zur Unterstützung modernen Verwaltungshandelns und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Forschung benötigt werden. Die Daten der NGDB sollen im Rahmen der GDI-DE insbesondere durch die geodatenhaltenden Stellen des Bundes, der Länder und Kommunen bereitgestellt werden.
Der Aufbau der NGDB soll schrittweise unter Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben von INSPIRE unter Einhaltung der Qualitätsanforderungen für die Geodaten der NGDB (z. B. zu Recherche, Visualisierung, Zugriffe, Datenmodelle) erfolgen. Auf Grundlage der beschlossenen Konzeption wird die Koordinierungsstelle GDI-DE unter Einbeziehung der GDI-Kontaktstellen von Bund und Ländern einen Umsetzungsplan zum Aufbau der NGDB entwickeln.
Der Beitrag Baden-Württembergs zur NGDB GDI-DE wird über die eingerichtete Arbeitsgruppe Geodaten Baden-Württemberg, in der die Geodatenbasis Baden-Württemberg entsprechend den Vorgaben der Gesamtkonzeption GDI-BW definiert wird, abgestimmt.
Die Konzeption NGDB GDI-DE finden Sie hier.
Das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (INSPIRE) sowie zur Änderung
bodenschutzrechtlicher, wasserrechtlicher und abfallrechtlicher Vorschriften" vom 17. Dezember 2009 wurde am 23.12.2009 im
Gesetzblatt für Baden-Württemberg, Nr. 23 (Seite 802ff) verkündet (vgl. Meldung vom 18.12.2009). Dieses Artikelgesetz enthält
im Wesentlichen das Landesgeodatenzugangsgesetz - LGeoZG (Artikel 1), mit dem die
INSPIRE-Richtlinie
in Landesrecht umgesetzt wird.
Das LGeoZG stellt die maßgebliche rechtliche Grundlage der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) dar. Das Gesetz
ist am 24.12.2009 in Kraft getreten.
Das Landesgeodatenzugangsgesetz finden Sie
hier
und in der Rubrik Detailwissen>Dokumente der GDI-BW.
Die Europäische Kommission hat am 15.12.2009 ein Korrigendum zur geringfügigen Berichtigung der am 24.12.2008 in Kraft
getretenen EU-Verordnung zu Metadaten vom 03.12.2008 (vgl. Meldung vom 10.12.2008) veröffentlicht.
Das Korrigendum kann hier
heruntergeladen werden. Die EU-Verordnung zu Metadaten und das Korrigendum finden Sie auch im Geoportal Baden-Württemberg in
der Rubrik Detailwissen>Dokumente von INSPIRE.
Der INSPIRE-Regelungsausschuss mit Vertretern der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten hat am 14. Dezember 2009 die Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und Geodatendiensten (Datenspezifikationen) sowie die Durchführungsbestimmungen zu den Download- und Transformationsdiensten jeweils mit qualifizierter Mehrheit beschlossen.
Mit den Durchführungsbestimmungen zu den Datenspezifikationen werden die geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihre Geodaten in einem europaweit einheitlichen Datenmodell in zeitlichen Stufen bereitzustellen (INSPIRE-konforme Geodaten). Die nun beschlossenen Bestimmungen betreffen konkret die Geodatenthemen des Anhangs I der INSPIRE-Richtlinie (Koordinatenreferenzsysteme, Geographische Gittersysteme, Geographische Bezeichnungen, Verwaltungseinheiten, Adressen , Flurstücke, Verkehrsnetze, Gewässernetz, Schutzgebiete). Es ist vorgesehen, die Durchführungsbestimmungen für die Geodatenthemen der Anhänge II und III bis 2013 zu erarbeiten.
Mit den Durchführungsbestimmungen zu den Download- und Transformationsdiensten werden die geodatenhaltenden Stellen verpflichtet, Geodatendienste mit spezifizierten Funktionen und vorgegebener Qualität schrittweise zu implementieren (INSPIRE-konforme Geodatendienste). Die nun beschlossenen Bestimmungen werden voraussichtlich in die bereits in Kraft getretene Verordnung zu den Netzdiensten integriert, welche bisher nur die Such- und Darstellungsdienste regelt (vgl. Meldung vom 26.10.2009).
Mit Veröffentlichung und Inkrafttreten der neuen Durchführungsbestimmungen wird im Laufe des Jahres 2010 gerechnet.
Die vom INSPIRE-Regelungsausschuss gebilligten Entwürfe der
Durchführungsbestimmungen zu den Datenspezifikationen und die
Durchführungsbestimmungen zu den Download- und Transformationsdiensten
sind online verfügbar. Die zugehörigen Leitfäden (Guidance Documents) im aktuellen Bearbeitungsstand finden Sie im
INSPIRE-Dokumentenarchiv.