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Das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (INSPIRE) sowie zur Änderung bodenschutzrechtlicher, wasserrechtlicher und abfallrechtlicher Vorschriften" wurde am 17. Dezember 2009 vom Landtag einstimmig verabschiedet. Es enthält in Artikel 1 vor allem das Landesgeodatenzugangsgesetz (LGeoZG), mit dem die INSPIRE-Richtlinie in Landesrecht umgesetzt wird.
Mit dem LGeoZG wird die rechtliche Grundlage für die Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) geschaffen. Es verpflichtet insbesondere die Landesbehörden, die Kreise sowie die Kommunen im Land, die in der INSPIRE-Richtlinie genannten Geodaten in definierter Form und unter Wahrung der Belange des Datenschutzes zugänglich und nutzbar zu machen. Es schafft zudem eine gesetzliche Verpflichtung, das Geoportal Baden-Württemberg als zentralen Zugangsknoten zum elektronischen Netzwerk der GDI-BW einzurichten.
Das Gesetz wird demnächst im Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht.
Den verabschiedeten Gesetzestext finden Sie hier.
Die Koordinierungsstelle GDI-DE hat ein Informationspapier mit Hinweisen zum Vorgehen bei der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Deutschland herausgegeben. Das Informationspapier behandelt die Identifizierung von Geodatensätzen und -diensten, die eines oder mehrere der Themen in den Anhängen I, II und III der Richtlinie betreffen, sowie das bundesweite Vorgehen bei der von INSPIRE vorgeschriebenen Überwachung und Berichterstattung an die Europäische Kommission (vgl. Meldung vom 15.06.2009).
Der Prozess der Identifizierung der Geodaten und Dienste auf Ebene von GDI-DE erfolgt unter Leitung der Koordinierungsstelle GDI-DE mit Unterstützung nationaler Fachnetzwerke. Über die Fachnetzwerke soll in den nächsten Monaten die bundesweit einheitliche Interpretation der Datenspezifikationen für die Geodatenthemen des Anhangs I der INSPIRE-Richtlinie erreicht sowie ein Kriterienkatalog für die konkrete Identifizierung von geodatenhaltenden Stellen, Geodaten und Geodatendiensten für INSPIRE erarbeitet werden. Zur Unterstützung der Identifizierung der von INSPIRE betroffenen Geodaten als ein wesentlicher Teil der Geodatenbasis Baden-Württemberg hat der Begleitausschuss GDI-BW auf Landesebene die Arbeitsgruppe Geodaten Baden-Württemberg eingerichtet.
Das Informationspapier der Koordinierungsstelle GDI-DE finden Sie hier.
Die Landesregierung hat am 10. November 2009 den Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (INSPIRE) sowie zur Änderung bodenschutzrechtlicher, wasserrechtlicher und abfallrechtlicher Vorschriften" beschlossen und dem Landtag zugeleitet.
Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen das Landesgeodatenzugangsgesetz (LGeoZG), darüber hinaus werden zur Unterstützung der Bereitstellung von Geodaten verschiedene umweltrechtliche Vorschriften angepasst.
Das LGeoZG verpflichtet insbesondere die Landesbehörden, die Kreise sowie die Kommunen in Baden-Württemberg, die in der INSPIRE-Richtlinie genannten Geodaten unter Wahrung der Belange des Datenschutzes zugänglich und nutzbar zu machen. Darüber hinaus ist im Internet das Geoportal Baden-Württemberg als zentraler Zugangsknoten zur GDI-BW aufzubauen und zu betreiben.
Das LGeoZG wurde vom Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz in Abstimmung mit den anderen Ressorts und den kommunalen Landesverbänden erarbeitet. Die berührten Verbände und der Normenprüfungsausschuss wurden beteiligt. Die erste Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag ist für die Plenarsitzung am Donnerstag, 26.11.2009 vorgesehen.
Die Landtagsdrucksache Nr. 14/5421 mit dem Gesetzentwurf finden Sie hier.
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) hat das EU-weite Ausschreibungsverfahren zur Realisierung des Geoportals Baden-Württemberg und des Metadatenkatalogs GDI-BW abgeschlossen (Meldung vom 03.06.2009).
Der Auftrag zur Realisierung dieser beiden Basiskomponenten der GDI-BW, deren Pflege sowie ihrer Weiterentwicklung wurde nach eingehender Prüfung aller Angebote an die Firma WhereGroup GmbH & Co. KG, Bonn mit ihrer Partnerfirma comundus GmbH, Waiblingen erteilt. Diese Komponenten werden auf Grundlage der vom Begleitausschuss GDI-BW im Frühjahr 2009 beschlossenen Konzeption Geoportal Baden-Württemberg und des Metadatenprofils GDI-BW unter der fachlichen Verantwortung des GDI-Kompetenzzentrums im LGL und in Abstimmung mit der GDI-Arbeitsgruppe Geoportal BW entwickelt. Die neue Lösung soll bis Herbst 2010 schrittweise die aktuelle Webseite www.geoportal-bw.de ablösen.
Der Realisierung des Geoportals Baden-Württembergs wird die Open-Source-Software Mapbender, dem Metadatenkatalog GDI-BW geonetwork opensource zugrunde liegen. Beide Softwarelösungen haben sich bereits bei zahlreichen öffentlichen und privaten Stellen im In- und Ausland bewährt. Die Verwendung von Open-Source-Software ermöglicht auch eine lizenzkostenfreie Nachnutzung der beiden im Rahmen der GDI-BW entwickelten Komponenten durch Dritte, insbesondere durch die Partner in der GDI-BW.
Für weitere Auskünfte können Sie sich an das GDI-Kompetenzzentrum wenden.
Die Verordnung (EG) Nr. 976/2009 der Kommission vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste wurde am 20. Oktober im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht; sie tritt am 9. November 2009 in Kraft. Die Verordnung zu den Netzdiensten ist die dritte der fünf im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) vorgesehenen Durchführungsbestimmungen.
Die Verordnung setzt den für die von INSPIRE betroffenen geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedsstaaten rechtlich verbindlichen Rahmen für den Aufbau und Betrieb der Such- und Darstellungsdienste; diese basieren in technischer Hinsicht auf Weiterentwicklungen der einschlägigen Standards des Open Geospatial Consortium (OGC) für Catalogue Services for Web (CSW) und für Web Map Services (WMS). Neben fachlichen Spezifikationen zu den Funktionalitäten der Dienste werden auch Vorgaben hinsichtlich der geforderten Leistung, Kapazität und Verfügbarkeit gemacht.
Die Such- und Darstellungsdienste für INSPIRE sind von den betroffenen geodatenhaltenden Stellen bis spätestens 9. November 2011 zu realisieren. Durchführungsbestimmungen zu weiteren in der Richtlinie vorgesehenen Netzdiensten (u.a. Download- und Transformationsdienste) sind in Vorbereitung.
Die EU-Verordnung finden Sie online im Amtsblatt der Europäischen Union. Die zugehörigen Leitfäden (Guidance Documents) mit den Implementierungsempfehlungen finden Sie im INSPIRE-Dokumentenarchiv (Suchdienste, Darstellungsdienste) und auch im Geoportal Baden-Württemberg in der Rubrik Detailwissen zu GDI > Dokumente von INSPIRE.
Das INSPIRE Team der Europäischen Kommission hat mit dem aktuellen INSPIRE Status Report Oktober 2009 einen Überblick (in englischer Sprache) über den aktuellen Stand des Aufbaus der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INfrastructure for Spatial InfoRmation in the European Community, INSPIRE) auf der kürzlich neu gestalteten INSPIRE-Internetseite veröffentlicht.
Der Bericht stellt die derzeitige und künftige Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenfassend dar. Es wird insbesondere eingegangen auf den aktuellen Stand bei der Entwicklung der rechtlich verbindlichen INSPIRE-Durchführungsbestimmungen und der zugehörigen empfehlenden Leitfäden sowie auf den Aufbau des INSPIRE-Geoportals , das als zentraler Zugangsknoten zur europäischen Geoda-teninfrastruktur dienen soll.
Zum aktuellen INSPIRE Status Report gelangen sie hier.
Die bestehende Website www.geoportal-bw.de soll im Jahr 2010 grundlegend umgestaltet und insbesondere um Funktionen zur Suche, zur Darstellung und zum Download von Geodaten sowie zur Metadaten-Erfassung ergänzt werden.
Im Vorgriff darauf wurde im Geoportal nun ein Geodatenviewer eingerichtet, mit dem jedermann die über Darstellungsdienste (Web Map Services) bereitgestellten Geodaten, die im Verzeichnis registrierter Geodatendienste in der GDI-BW dokumentiert sind, auf einfache Art und Weise am Bildschirm betrachten kann. Derzeit können ca. 100 Dienste von verschiedenen GDI-Partnern aus der Landesverwaltung, dem kommunalen Bereich, von Regionen und weiteren Institutionen genutzt werden. Sowohl der Viewer als auch das Daten- und Diensteangebot der GDI-Partner wird im Zuge des weiteren Aufbaus der GDI-BW schrittweise ausgebaut.
Zum Geodatenviewer gelangen Sie hier.
Die aktuellen Leitfäden zu den Datenspezifikationen der unter Annex I der INSPIRE-Richtlinie aufgeführten Geodatenthemen
(Guidelines to INSPIRE Data Specifications on Annex I-Themes, Version 3.0) wurden am 16.09.2009 von den von der Europäischen
Kommission eingesetzten Arbeitsgruppen veröffentlicht.
Die empfehlenden Leitfäden ergänzen die rechtlich verbindlichen INSPIRE-Durchführungsbestimmungen zu den Datenspezifikationen
der Annex I-Themen der INSPIRE-Richtlinie. Sie unterstützen maßgeblich die technische Implementierung in den Mitgliedsstaaten
zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Interoperabilität und geben erweiterte Hinweise zum einheitlichen Verständnis der
Durchführungsbestimmungen.
Die Durchführungsbestimmungen zu den Datenspezifikationen der INSPIRE-Annex I-Themen werden derzeit von der EU-Kommission
erarbeitet. Mit ihrem Inkrafttreten wird in der 1. Jahreshälfte 2010 gerechnet.
Zu den Leitfäden gelangen sie hier.
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) hat sein Angebot an Geodatendiensten neu strukturiert, erweitert und im Verzeichnis registrierter Geodatendienste in der GDI-BW allgemein zugänglich dokumentiert. Dabei wurden insbesondere auch die Nutzungsbedingungen im Hinblick auf den Bedarf in der GDI-BW zukunftsweisend festgelegt.
Im Angebot finden sich nun sowohl Dienste über Geobasisdaten (Daten des Liegenschaftskatasters, Digitales Landschaftsmodell, Digitale Topographische Karten, Orthophotos) als auch über verschiedene Geofachdaten des LGL (Thematische Karten, Touristische Freizeitinformationen u.a.).
Die Dienste unterliegen unterschiedlichen Nutzungsbedingungen von kostenpflichtigen Angeboten über unentgeltliche Angebote für private Zwecke und Testzwecke bis hin zu Angeboten, deren Nutzung mit Ausnahme der kommerziellen Weiterverwendung völlig unentgeltlich ist. Die Geodatendienste des LGL werden schrittweise weiter ausgebaut.
Die Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens stellen die fachneutrale Kernkomponente der Geodateninfrastruktur dar. Mit dem erweiterten und für eine breitere Nutzung durch Dritte geöffneten Diensteangebot leistet das LGL einen wichtigen Schritt zur nutzerorientierten Bereitstellung der Datengrundlage der GDI-BW. Gleichzeitig werden damit weitere GDI-Partner ermutigt, entsprechend den Zielen der GDI-BW auf ein thematisch umfassendes, flächendeckendes, recherchierbares und transparent dokumentiertes Datenangebot mit angemessenen Zugangs- und Nutzungsbedingungen hinzuarbeiten.
Zum Diensteangebot des LGL gelangen Sie hier.
Das GDI-Kompetenzzentrum im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) ist bei der vom 22. - 24.09.2009 stattfindenden Intergeo 2009 - Kongress und Messe für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement - in Karlsruhe beim Gemeinschaftsstand der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) vertreten.
Die GDI-DE ist ein gemeinsames Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen, in das die Geodateninfrastrukturen der Länder als integrale Bestandteile eingebunden sind. Im Rahmen der Intergeo 2009 im eigenen Land stellt sich daher insbesondere auch die Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) vor.
Am Messestand werden neben den Beiträgen des Bundes, anderer Länder sowie der Geoinformationswirtschaft zum Aufbau der GDI-BW die Projekte der GDI-BW vorgestellt.
Auch der Kongress enthält in seinem Vortragsprogramm zahlreiche GDI-relevante Themen, u.a. ist ein Vortragsblock zum Thema "INSPIRE, Geodateninfrastruktur Deutschland und BW" geplant. Das komplette Vortragsprogramm finden Sie hier.
Besuchen Sie uns bei der Intergeo 2009 in Karlsruhe vom 22. - 24.09.2009, Halle 1, Stand 1.301!
Die 6. Sitzung des Begleitausschusses zum Aufbau der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) fand am 16. Juli 2009 beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) in Stuttgart statt.
Das MLR und das Umweltministerium berichteten über den Entwurf des Landesgeodatenzugangsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) und zur Änderung ausgewählter umweltrechtlicher Vorschriften (vgl. Meldung vom 14.07.2009). Weiter wurde der aktuelle Stand der auf europäischer Ebene erarbeiteten INSPIRE-Durchführungsbestimmungen vorgestellt (vgl. auch Meldungen vom 08.05. und 15.06.2009): Voraussichtlich sollen die Durchführungsbestimmungen zur gemeinsamen Daten- und Dienstenutzung im Jahr 2009 und zu den Such- und Darstellungsdiensten Anfang 2010 in Kraft treten; sie werden als EU-Verordnungen für die geodatenhaltenden Stellen in Baden-Württemberg unmittelbar verbindlich sein. An den Durchführungsbestimmungen zu den Datenspezifikationen wird derzeit noch gearbeitet.
Das Lenkungsgremium GDI-DE hat am 6. Mai 2009 in München getagt. Dabei wurde der von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Andreas Schleyer, MLR BW erarbeitete Entwurf der Konzeption "Nationale Geodatenbasis" (NGDB) vorgestellt. Es wurde ein Kommentierungsverfahren mit allen Mitgliedsinstitutionen der GDI-DE durchgeführt, auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wird derzeit die Konzeption fortgeschrieben, sie soll in Bälde dem Lenkungsgremium zum Beschluss vorgelegt werden. Darüber hinaus plant das Lenkungsgremium demnächst einen ersten bundesweiten Aufruf zur Identifizierung der von Annex I der INSPIRE-Richtlinie betroffenen Geodaten. Der Aufruf erfolgt durch die Koordinierungsstelle GDI-DE über die GDI-Kontaktstellen von Bund und Ländern und soll dem Lenkungsgremium einen ersten bundesweiten Überblick über die Situation hinsichtlich der von INSPIRE voraussichtlich betroffenen Geodaten und geodatenhaltenden Stellen geben.
Seit der letzten Sitzung des Begleitausschusses haben MLR und Umweltministerium die geodatenbezogenen Aufgaben in den beiden ressortübergreifenden Vorhaben GDI-BW und Umweltinformationssystem Baden-Württemberg (UIS BW) untersucht. Aufgrund der festgestellten gemeinsamen Handlungsfelder empfehlen beide Ressorts die Einrichtung einer übergreifenden "Arbeitsgruppe Geodaten Baden-Württemberg" (AG Geodaten BW), die sich insbesondere um die Definition der Geodatenbasis Baden-Württemberg einschließlich der Beschreibung und Harmonisierung der Geodaten kümmern soll. Der Begleitausschuss hat das MLR gebeten, die AG Geodaten BW einzurichten.
Das GDI-Kompetenzzentrum berichtete über den Arbeitsstand bei den Projekten der GDI-BW. Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren für die technische Realisierung der Projekte Geoportal Baden-Württemberg und Metadatenkatalog GDI-BW (Meldung vom 03.06.2009). Das neue Geoportal und der Metadatenkatalog sollen im Jahr 2010 die bestehende Informationsseite unter www.geoportal-bw.de ablösen.
Das Wirtschaftsministerium stellte abschließend das Vorhaben "Geoportal Raumordung Baden-Württemberg" vor, welches bis 2010 umgesetzt werden soll. Während das Geoportal Baden-Württemberg einen fachübergreifend und anwendungsneutral ausgerichteten Zugang zu den Geoinformationsressourcen in der GDI-BW bietet, wird das Geoportal Raumordnung als ein auf die Fachaufgaben der Raumordnung und Regionalplanung zugeschnittenes Fachportal aufgebaut.
Die Landesregierung hat am 29. Juni 2009 den Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (INSPIRE) sowie zur Änderung bodenschutzrechtlicher, wasserrechtlicher und abfallrechtlicher Vorschriften" zur Anhörung freigegeben. Der Gesetzesentwurf enthält im Wesentlichen das Landesgeodatenzugangsgesetz (LGeoZG), darüber hinaus werden zur Unterstützung der Bereitstellung von Geodaten verschiedene umweltrechtliche Vorschriften angepasst. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) wurde beauftragt, die Anhörung der jeweils berührten Verbände durchzuführen und den Normenprüfungsausschuss zu beteiligen.
Das LGeoZG wurde vom MLR in Abstimmung mit den berührten Ressorts und den kommunalen Landesverbänden erarbeitet. Es beschränkt sich bei der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie auf den zwingend gebotenen Inhalt ("1:1-Umsetzung") und orientiert sich hierbei weitgehend am Geodatenzugangsgesetz des Bundes (vgl. Meldung vom 16. Februar 2009).
Mit dem LGeoZG wird der rechtliche Rahmen für den Aufbau der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) als Teil der nationalen Geodateninfrastruktur (GDI-DE) und der europäischen Geodateninfrastruktur (INSPIRE) geschaffen. Das LGeoZG verpflichtet insbesondere die Landesbehörden, die Stadt- und Landkreise sowie die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, die in der INSPIRE-Richtlinie genannten Geodaten anderen geodatenhaltenden Stellen und der Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar zu machen.
Die Verbände haben nunmehr die Gelegenheit, bis zum 04. September 2009 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Er soll im 4. Quartal in den Landtag eingebracht werden.
Die "Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (2009/442/EG)" wurde am 5. Juni 2009 von der Europäischen Kommission erlassen. Die Entscheidung ist im Amtsblatt der Europäischen Union vom 11. Juni 2009 veröffentlicht, sie trat bereits am 5. Juni 2009 in Kraft.
Mit der vorliegenden EU-Entscheidung ist nach der EU-Metadatenverordnung vom 03.12.2008 (PDF-Datei) die zweite von fünf in der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE, PDF-Datei) vorgesehenen Durchführungsbestimmungen fertiggestellt.
Die Entscheidung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Bereitstellung der unter die INSPIRE-Richtlinie fallenden Geodaten und Geodatendienste zu überwachen und die Überwachungsergebnisse sowie Berichte zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in den Mitgliedsstaaten der EU-Kommission regelmäßig zu übermitteln. Die Übermittlung obliegt den Nationalen Anlaufstellen der Mitgliedstaaten, in Deutschland dem Lenkungsgremium GDI-DE. Bei der Überwachung und Berichterstattung wird es von der Koordinierungsstelle GDI-DE und den Kontaktstellen der Länder (in Baden-Württemberg dem GDI-Kompetenzzentrum im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung) nach Bedarf unterstützt. Die Ergebnisse der Überwachung und Berichterstattung sind im Internet zu veröffentlichen.
Die EU-Entscheidung finden Sie online im Amtsblatt der Europäischen Union und in der Rubrik Detailwissen zu GDI > Dokumente von INSPIRE
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) hat eine EU-weite Ausschreibung für zwei zentrale Komponenten der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW), das Geoportal Baden-Württemberg und den Metadatenkatalog GDI-BW, gestartet. Gegenstand der Ausschreibung ist die Realisierung, die Pflege sowie zusätzliche Dienstleistungen zur Weiterentwicklung.
Wesentliche Grundlagen der Ausschreibung sind die Konzeption Geoportal Baden-Württemberg und das Metadatenprofil GDI-BW als Basis des Metadatenkatalogs. Sie wurden in der Arbeitsgruppe Geoportal Baden-Württemberg unter der Leitung des GDI-Kompetenzzentrums im LGL entwickelt und vom Begleitausschuss GDI-BW beschlossen (siehe Meldungen vom 17.02.2009 und vom 26.05.2009).
Bis zum 21.07.2009, 14.00 Uhr, können nun alle Anbieter entsprechender Software-Lösungen die Ausschreibungsunterlagen anfordern und ein Angebot abgeben. Das neue Geoportal samt Metadatenkatalog soll in einer ersten Realisierungsstufe bis Ende 2010 zur Verfügung stehen und damit die vorläufige Website www.geoportal-bw.de ablösen.
Die Ausschreibung ist veröffentlicht im Ausschreibungsorgan der EU (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) unter Nr. 150319-2009 "D-Stuttgart: Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet".
Der Begleitausschuss zum Aufbau der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (Begleitausschuss GDI-BW) hat mit Wirkung vom 26. Mai 2009 das Metadatenprofil GDI-BW in der Version 1.0 beschlossen. Das Metadatenprofil legt Struktur, Umfang und Inhalte der Metadaten zur Beschreibung der in der GDI-BW angebotenen Geodaten, Geodatendienste und Geoanwendungen (Geoinformationsressourcen) fest.
Das Profil ist verbindlich für alle öffentlichen und privaten Stellen, die im Rahmen der GDI-BW ihre Geoinformationsressourcen für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit bereitstellen (GDI-Partner). Es ist Grundlage für den vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg zu betreibenden Metadatenkatalog GDI-BW und legt den Mindestumfang für weitere fach- oder stellenspezifische Metadatenprofile in Baden-Württemberg fest.
Die Metadaten können von den GDI-Partnern entweder unmittelbar und kostenfrei im zentralen Metadatenkatalog GDI-BW oder in eigenen dezentralen Metadatenkatalogen, die an den Metadatenkatalog GDI-BW angeschlossen sind, erfasst und geführt werden.
Das Metadatenprofil GDI-BW finden Sie in der Rubrik Detailwissen zu GDI > Dokumente von GDI-BW.
Die Koordinierungsstelle GDI-DE hat das von der Europäischen Kommission veranlasste Review-Verfahren zu den Entwürfen der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen für Download- und Transformationsdienste vom 27. Februar 2009 innerhalb Deutschlands organisiert und koordiniert. Diese beiden vom Drafting Team "Network Services" (Netzdienste) entworfenen Durchführungsbestimmungen sollen den Zugriff auf Geodaten über Downloaddienste sowie erforderlichenfalls deren geometrische Umrechnung über (Koordinaten-)Transformationsdienste für die europaweite Geodatennutzung regeln.
Am 24. April 2009 wurde der bundesweite Koordinierungsprozess mit der Abgabe der deutschen Stellungnahme (in standardisierter Tabellenform) an die Europäische Kommission abgeschlossen. Für Baden-Württemberg hat das GDI-Kompetenzzentrum im LGL diesen Koordinierungsprozess unterstützt. Das GDI-Kompetenzzentrum hat für die an der Kommentierung beteiligten geodatenhaltenden Stellen und Interessenvertreter aus Baden-Württemberg eine Stellungnahme der GDI-BW eingebracht, die vollständig berücksichtigt wurde.
Von den Internetseiten der Koordinierungsstelle GDI-DE www.gdi-de.org können die Stellungnahmen der GDI-DE zu den Downloaddiensten bzw. zu den Transformationsdiensten heruntergeladen werden.
Die Koordinierungsstelle GDI-DE veranstaltet am 20. Mai 2009 in Frankfurt am Main und am 08. Juni 2009 in Hannover eine Informationsveranstaltung zum Thema "INSPIRE in Deutschland - Netzdienste". Die Veranstaltung hat das Ziel, über die INSPIRE-Durchführungsbestimmungen zu den Netzdiensten (Web Services) zu informieren und über Maßnahmen im Rahmen der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) zu berichten.
Eine Teilnahme an der Veranstaltung bietet wertvolle Informationen für die konkrete Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie insbesondere für Anbieter von Geodaten und Geodatendiensten in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft.
Weitere Informationen sowie das offizielle Programm inklusive Anmeldeformular finden Sie hier.
Der Arbeitskreis Metadaten des Lenkungsgremiums GDI-DE hat die Übersetzung der ISO-Norm 19115:2003(E) "Geographic Information - Metadata" abgeschlossen und veröffentlicht.
Diese ISO-Norm dient der standardisierten Beschreibung von Geodaten, Geodatendiensten und Geoanwendungen mit Metadaten. Die Metadaten ermöglichen den Nutzern in einer Geodateninfrastruktur die effektive Suche, die aussagekräftige Beurteilung, den effizienten Bezug und die transparente Dokumentation von Geoinformationsressourcen. Die einschlägigen INSPIRE-Durchführungsbestimmungen beziehen sich unmittelbar auf die ISO 19115.
Die nun vorliegende deutsche Übersetzung der ISO-Norm ermöglicht erstmals eine eindeutige Interpretation und somit eine einheitliche Erfassung, Führung und Bereitstellung der Metadaten über Länder- und Fachbereichsgrenzen hinaus im deutschsprachigen Raum.
Die Koordinierungsstelle GDI-DE und das GDI-Kompetenzzentrum im LGL Baden-Württemberg empfehlen die Verwendung der Übersetzung der ISO 19115 bei allen Stellen, die Metadatenkataloge führen, Auskunftssysteme betreiben oder Metadaten pflegen.
Derzeit wird in Baden-Württemberg im Auftrag des Begleitausschusses GDI-BW das Metadatenprofil GDI-BW entwickelt (vgl. Artikel vom 17.02.2009 und 29.09.2008). Das Metadatenprofil GDI-BW wird auf Grundlage der Übersetzung der ISO 19115 erarbeitet.
Die Deutsche Übersetzung der ISO 19115 finden Sie hier,
unter http://geoportal.bkg.bund.de
oder unter www.gdi-de.org.
Die Koordinierungsstelle GDI-DE hat das europaweite Review-Verfahren zu den Entwürfen der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen zur Spezifizierung von Geodaten (Data Specifications) vom 19. Dezember 2008 innerhalb Deutschlands organisiert und koordiniert. Für Baden-Württemberg hat das GDI-Kompetenzzentrum im LGL diesen Koordinierungsprozess unterstützt.
Die verschiedenen Kommentare der beteiligten deutschen Stellen wurden in einer gemeinsamen Stellungnahme der GDI-DE zusammengefasst. Diese gemeinsame Stellungnahme wurde am 16. und 17. Februar 2009 in einem "Comment Resolution Workshop" beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie in Frankfurt/Main erarbeitet. Das GDI-Kompetenzzentrum hat hierfür eine Stellungnahme der GDI-BW eingebracht und die an der Kommentierung beteiligten geodatenhaltenden Stellen und Interessenvertreter aus Baden-Württemberg im "Comment Resolution Workshop" vertreten. Der bundesweite Koordinierungsprozess wurde mit der Abgabe der deutschen Stellungnahme an die Europäische Kommission am 20. Februar 2009 abgeschlossen.
Die im "Comment Resolution Workshop" berücksichtigten Kommentare der deutschen Beteiligten sowie die Stellungnahme der GDI-DE können hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zur GDI-DE finden Sie unter www.gdi-de.org.
Am 13. Februar 2009 hat die 5. Sitzung des Begleitausschusses zum Aufbau der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) stattgefunden.
Das MLR berichtete über den aktuellen Stand der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) in nationales Recht, insbesondere über das Geodatenzugangsgesetz des Bundes und den Stand des Entwurfs des Landesgeodatenzugangsgesetzes zum Aufbau einer Geodateninfrastruktur in Baden-Württemberg (GDI-BW) sowie über die auf europäischer Ebene erarbeiteten INSPIRE-Durchführungsbestimmungen. Das Landesgeodatenzugangsgesetz soll im Jahr 2009 in Kraft treten. Die Durchführungsbestimmungen zu den Such- und Darstellungsdiensten und zum Überwachungs- und Berichtswesen wurden vom INSPIRE-Regelungsausschuss bereits beschlossen; sie sollen ebenfalls im Laufe des Jahres in Kraft treten.
Der Vorsitz im Lenkungsgremium GDI-DE, dem die fachpolitische Steuerung des Aufbaus und Betriebs der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) obliegt, ist am 01.01.2009 turnusgemäß von Baden-Württemberg auf Bayern übergegangen. Das Lenkungsgremium GDI-DE hat in seiner 10. Sitzung am 26.11.2008 eine Arbeitsgruppe "Nationale Geodatenbasis" (NGDB) gebildet. Die NGDB soll alle Geodaten in Deutschland, die zur Erledigung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, zur Unterstützung modernen Verwaltungshandelns und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Forschung benötigt werden, umfassen. Sie geht damit über die Geodatenthemen der INSPIRE-Richtlinie hinaus. Die NGDB wird eine wichtige Grundlage für die Definition der Geodatenbasis Baden-Württemberg sowie die konkrete Identifizierung von Geodaten und der jeweils zuständigen Stellen in der GDI-BW sein (einschließlich der genaueren Spezifizierung der von INSPIRE betroffenen Geodaten und geodatenhaltenden Stellen).
Das GDI-Kompetenzzentrum berichtete über die Einbindung der GDI-BW in den nationalen Koordinierungsprozess beim Aufbau übergreifender Geodateninfrastrukturen, den Ausbaustand des Internetauftritts www.geoportal-bw.de und den Arbeitsstand bei den Projekten der GDI-BW.
Darüber hinaus hat der Begleitausschuss die von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Geoportal BW unter der Leitung des GDI-Kompetenzzentrums entwickelte Konzeption Geoportal Baden-Württemberg beschlossen. Diese Konzeption ist ein wichtiges Zwischenergebnis der GDI-Projekte Geoportal Baden-Württemberg und Metadatenkatalog GDI-BW und Grundlage für die Realisierung dieser zentralen Komponenten der GDI-BW. Das konzipierte Geoportal soll im Jahr 2010 die vorläufige Website www.geoportal-bw.de ablösen und Funktionen zur Suche, Darstellung und Download von Geodaten sowie zur Metadaten-Erfassung enthalten. Als amtliche Informations- und Kommunikationsplattform der Landesverwaltung und des kommunalen Bereichs soll das Angebot an Geodaten, Geodatendiensten und Geoanwendungen in der GDI-BW nutzergerecht für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit erschlossen werden.
Zur Beschreibung des Angebots der GDI-BW mittels Metadaten wird derzeit noch das Metadatenprofil GDI-BW erarbeitet, das die Struktur der Metadatensätze festlegen wird (vgl. Meldung vom 29.09.2008). Es soll im Jahr 2009 beschlossen werden und wird eine wesentliche Grundlage für die Realisierung des Metadatenkatalogs GDI-BW sein.
Das "Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG)" vom 10.02.2009 wurde im Bundesgesetzblatt 2009 Teil I Nr. 8 (S. 278) vom 13.02.2009 verkündet. Das Gesetz ist am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Damit wird die Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) der Europäischen Union auf Ebene des Bundes in nationales Recht umgesetzt.
Das Gesetz dient dem Aufbau der nationalen Geodateninfrastruktur (GDI-DE). Es schafft den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten der geodatenhaltenden Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Damit sollen die auf Bundesebene vorliegenden Geodaten für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit nutzergerecht verfügbar gemacht werden.
Ein entsprechendes Gesetz zum Aufbau der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) als Teil der nationalen Geodateninfrastruktur ist derzeit in Vorbereitung.
Das Geodatenzugangsgesetz des Bundes finden Sie in der Rubrik "Detailwissen zu GDI > Dokumente von GDI-DE" oder direkt im Bundesgesetzblatt.
Die Informationsveranstaltung "INSPIRE-Durchführungsbestimmungen zur Spezifizierung von Geodaten (Data Specifications)" hat
am 23.01.2009 im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg stattgefunden.
Die Veranstaltung wurde vom GDI-Kompetenzzentrum für die von der
EU-Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE)
betroffenen öffentlichen Stellen in Baden-Württemberg durchgeführt, um den von der EU angestoßenen Kommentierungsprozess für
die im Annex I der INSPIRE-Richtlinie genannten Geodatenthemen zu unterstützen. Zu diesen Geodatenthemen gehören
Geodaten von hervorgehobener Bedeutung wie beispielsweise Flurstücke, Verkehrs- und Gewässernetze, Schutzgebiete
und Adressen.
Mehr als 30 Experten verfolgten die Beiträge von Herrn Clemens Portele von der Firma interactive instruments, Leiter des zuständigen EU-Drafting-Teams Data Specifications, von Herrn Jan Grohmann von der Koordinierungsstelle GDI-DE und von Herrn Dr. Matthias Bluhm von der Firma con terra. In den Vorträgen wurde insbesondere auf den Prozess der Entwicklung und Abstimmung der Geodatenspezifikationen, auf ihren Inhalt und den zugrunde liegenden Modellierungsrahmen sowie auf die Thematik der Modelltransformation in das INSPIRE-Zieldatenmodell eingegangen. Damit sind die GDI-Partner in der Lage, zu den in den Kommentierungsprozess einbezogenen Dokumenten effektiv Stellung zu nehmen. Auf Grundlage der europaweit eingehenden Stellungnahmen werden die Durchführungsbestimmungen von der EU fortentwickelt, sie sollen noch dieses Jahr in Kraft gesetzt werden.
Programm und Vorträge der Informationsveranstaltung können
hier
heruntergeladen werden.
Bilder zur Veranstaltung können Sie
hier
betrachten.
Die der Kommentierung unterliegenden Dokumente des Drafting-Teams Data Specifications finden Sie über die
Rubrik "Detailwissen zu GDI"
oder direkt im
INSPIRE-Dokumentenarchiv.