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Die "Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten" (INSPIRE-Metadatenverordnung) wurde am 3. Dezember 2008 von der Europäischen Kommission erlassen. Die Verordnung ist im Amtsblatt der Europäischen Union vom 4. Dezember 2008 veröffentlicht und tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Mit der Metadatenverordnung wurde die erste von fünf in der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) vorgesehenen Durchführungsbestimmungen fertiggestellt. In den Durchführungsbestimmungen für Metadaten werden die Erfordernisse für die Erfassung und Pflege von Metadaten für die Geodaten und Geodatendienste im Einzelnen festgelegt, die unter die in den Anhängen I, II und III der INSPIRE-Richtlinie aufgeführten Geodatenthemen fallen. Die EU-Verordnung gilt in den Mitgliedsstaaten unmittelbar und bedarf daher keiner Umsetzung in einem nationalen Rechtsetzungsverfahren.
Die Verordnung finden Sie auch online im Amtsblatt der Europäischen Union.
Der deutsche Bundestag stimmte in seiner Sitzung am 13. November 2008 dem Entwurf für das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz) zu. Das Geodatenzugangsgesetz des Bundes dient der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in nationales Recht und gilt für die Bundesbehörden.
Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet. Sofern dieser keinen Einspruch gegen das Gesetz einlegt, ist es zustande gekommen und wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.
Weitere Informationen finden Sie im Plenarprotokoll und im Gesetzentwurf.
Der Ministerrat von Baden-Württemberg beauftragte mit Beschluss vom 3. November 2008 das MLR, den begonnenen Aufbau der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg in Abstimmung mit den berührten Ressorts federführend weiter voranzutreiben und entsprechend den Vorgaben von INSPIRE fristgerecht zu realisieren.
Bereits am 30. Oktober 2007 hatte der Ministerrat das MLR beauftragt, zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie der EU auf der Grundlage des vom Bund in Abstimmung mit den Ländern zu entwickelnden Geodatenzugangsgesetzes ein Landesgeodatenzugangsgesetz (LGeoZG) in Abstimmung mit den berührten Ressorts und den kommunalen Landesverbänden zu erarbeiten, mit dem eine rechtliche Grundlage für den Aufbau der GDI-BW gelegt wird.
Mit der Schlusszeichnung durch den Bund und alle 16 Länder am 30. Oktober 2008 ist die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum gemeinsamen Aufbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Deutschland (Verwaltungsvereinbarung GDI-DE) in Kraft getreten. Damit ist die neue Geschäftsordnung, wie sie in der Vereinbarung vorgesehen ist, ab dem 1. Januar 2009 wirksam.
Die Vereinbarungspartner wirken auf das gemeinsame Ziel hin, Geodaten verschiedener Herkunft auf der Grundlage ihres Raumbezugs interoperabel und harmonisiert über standardbasierte Dienste in der nationalen Geodateninfrastruktur bereitzustellen. Sie tragen damit den Anforderungen Rechnung, die sich aus der Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) ergeben.
Als Einrichtungen der GDI-DE werden vereinbart: das Lenkungsgremium GDI-DE(Vertreter des Bundes, aller 16 Länder und der 3 Kommunalen Spitzenverbände), die Koordinierungsstelle GDI-DE (beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) und die Kontaktstellen der Vereinbarungspartner (in Baden-Württemberg das GDI-Kompetenzzentrum im Landesvermessungsamt).
Weitere Informationen zur GDI-DE finden Sie unter www.gdi-de.org.
Die Koordinierungsstelle GDI-DE hat eine neue Auflage des Leitfadens "GEODIENSTE im Internet" veröffentlicht. Die neue Auflage wurde gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der GDI-DE erarbeitet. Der praktische Leitfaden für den Aufbau und Betrieb von Geo-Diensten ist für den Gebrauch in allen öffentlichen Einrichtungen geeignet. Er enthält Informationen für Entscheider auf der Leitungsebene, aber auch viele fachliche und technische Details für das beratende und ausführende Fachpersonal.
Der Leitfaden ist verfügbar unter Download (pdf).
Am 19. September 2008 trafen sich die Mitglieder des Begleitausschusses zum Aufbau der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) zu dessen 4. Sitzung im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum.
Der Begleitausschuss hat beschlossen, mit den Vorarbeiten für das Projekt Metadatenkatalog GDI-BW zu beginnen und hierfür die Arbeitsgruppe Geoportal BW zu beauftragen. Nach der ursprünglichen Planung und IuK-Vorhabensanzeige sollte mit dem dritten Einzelprojekt ab 2009 begonnen werden.
Der Metadatenkatalog GDI-BW soll die Gesamtheit der im Rahmen der GDI-BW über das Geoportal BW angebotenen Metadaten umfassen. Metadaten sind unabdingbar für die Recherche von Geodaten im Geoportal BW. Der Metadatenkatalog kann aus mehreren physischen Metadatenkatalogen zusammengesetzt sein, die ihre Metadaten über standardisierte Schnittstellen (CSW) an das Geoportal BW und weitere angeschlossene Fachportale abgeben.
Die Metadaten selbst werden dabei auf Grundlage eines landesweit abgestimmten Metadatenprofils GDI-BW - das die Struktur festlegt und für alle beteiligten Stellen der GDI-BW verbindlich ist - von den für die Geodaten zuständigen Stellen erfasst und bereitgestellt. Das Metadatenprofil GDI-BW soll, basierend auf der internationalen Normung und Standardisierung (insbesondere ISO 19115), die Vorgaben von INSPIRE und GDI-DE erfüllen und dabei die Vorarbeiten im Land (insbesondere RIPS-Profil 1.1) berücksichtigen.
Weitere Informationen zu den GDI-BW-Projekten unter
http://www.geoportal-bw.de/projekte.html
Die Bundesregierung hat am 30. Juli 2008 den Entwurf des Geodatenzugangsgesetzes (GeoZG) beschlossen. Damit wird die INSPIRE-Richtlinie der Europäischen Union auf Ebene des Bundes in nationales Recht umgesetzt. Der Gesetzentwurf über den Zugang zu Geodaten wurde dem Bundesrat zugeleitet.
Weitere Informationen zum Beschluss der Bundesregierung erhalten Sie unter www.bmu.de (Pressemitteilung, Gesetzentwurf). Weitere Informationen zur Bundesratsdrucksache 554/08 erhalten Sie unter www.bundesrat.de.
Die Bundesregierung hat dem Bundestag den "Zweiten Bericht über die Fortschritte zur Entwicklung der verschiedenen Felder des Geoinformationswesens im nationalen, europäischen und internationalen Kontext" vorgelegt.
Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklungen der Jahre 2005 bis 2008 und beschreibt den künftigen Handlungsbedarf.
Der Bericht, veröffentlicht in der Bundestagsdrucksache 16/10080 vom 30. Juli 2008, ist verfügbar unter Download (pdf).
Die Tagung "Interdisziplinäre Geodatennutzung durch Land und Kommunen in Baden-Württemberg" fand am 22. Juli 2008 an der Hochschule für Technik in Stuttgart statt. Über 250 Spezialisten aus Baden-Württemberg trafen sich an der HFT Stuttgart zu einem vom Umweltministerium und der Hochschule gemeinsam mit dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum sowie dem Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg veranstalteten Seminar.
Die Pressemitteilung der Veranstalter und die bei der Tagung gehaltenen Vorträge stehen zum Download bereit unter: http://www.hft-stuttgart.de/VermessungGeoinformatik/veranstaltungen/aktuell/IG-Seminar/IG-Seminar
Für den 22.07.2008 ist eine Informationsveranstaltung "Interdisziplinäre Geodatennutzung durch Land und Kommunen in BW" bei der Hochschule für Technik Stuttgart geplant. Die Tagung wird vom Umweltministerium, vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, von der Hochschule für Technik Stuttgart sowie von den kommunalen Landesverbänden gemeinsam veranstaltet und richtet sich insbesondere an Vertreter von Gemeinden, Städten und Landkreisen. Der Vortragsteil zu den Themen Geodateninfrastrukturen, Umweltinformationssysteme, Räumliches Informations- und Planungssystem RIPS u.a.m. wird von einer Ausstellung mit Info-Ständen begleitet.
Nähere Informationen und Anmeldung unter
http://www.hft-stuttgart.de/VermessungGeoinformatik/veranstaltungen/aktuell/IG-Seminar/IG-Seminar
Die dritte Sitzung des Begleitausschusses zum Aufbau der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) fand am
15. April 2008 im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum statt.
In der dritten Sitzung wurde unter anderem beschlossen, das Architekturkonzept der GDI-DE dem Aufbau der GDI-BW zu
Grunde zu legen. Die Mitglieder des Begleitausschusses setzen sich in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich für die
Verbreitung des Architekturkonzepts und für die Umsetzung der technischen Spezifikationen von GDI-DE ein. Das bedeutet auch,
dass bei Auftragsvergaben für IuK-Lösungen die Konformität zur Architektur der GDI-DE gefordert werden soll.
Das Architekturkonzept steht im Internet frei zur Verfügung unter
http://www.gdi-de.de/de/download/GDI_ArchitekturKonzept_V1.pdf
Weiter beschloss der Begleitausschuss die Bildung zweier Arbeitsgruppen unter der Leitung des beim Landesvermessungsamt Baden-Württemberg eingerichteten GDI-Kompetenzzentrums, welche die beiden Projekte
fachlich vorantreiben sollen. In den interdisziplinären Arbeitsgruppen wirken Fachleute aus den im Begleitausschuss GDI-BW vertretenen Institutionen zusammen. Die beiden Arbeitsgruppen haben die Arbeit bereits aufgenommen.
Weitere Informationen zu den GDI-BW-Projekten unter
http://www.geoportal-bw.de/projekte.html