Der INSPIRE-Regelungsausschuss hat auf seiner 6. Sitzung am 17. Juni 2010 in Brüssel eine Ergänzung (Amendment) der bereits beschlossenen Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und Geodatendiensten (Datenspezifikationen) gebilligt. Die Durchführungsbestimmungen werden nach Durchlaufen des Komitologie-Verfahrens im EU-Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und dann in Kraft treten.
Die Ergänzung dieser Datenspezifikationen betrifft Codelisten, d.h. Wertebereiche, die für einzelne Objekte und Attribute im INSPIRE-Datenmodell verbindlich vorgeschrieben werden und bei der Bereitstellung von Geodaten für INSPIRE von den geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedstaaten zwingend einzuhalten sind.
Die beschlossenen Entwürfe der INSPIRE-Datenspezifikationen sowie der Ergänzung hinsichtlich der Codelisten finden Sie auf der INSPIRE Website.
Die Bundesrepublik Deutschland hat der Europäischen Kommission erstmals gemäß Artikel 21 der INSPIRE-Richtlinie über den Stand der Umsetzung von INSPIRE in Deutschland berichtet. Die hierfür erforderliche Koordinierung zwischen Bund und Ländern wurde im Rahmen der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) unter der Leitung des Lenkungsgremiums GDI-DE mit Unterstützung seiner Koordinierungsstelle geleistet.
Die INSPIRE-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten entsprechend den Durchführungsbestimmungen zur Überwachung und Berichterstattung, jährlich zum 15. Mai eine Liste der für INSPIRE relevanten Geodatensätze und -dienste mit ausgewählten Indikatoren zu erstellen und zu veröffentlichen (Monitoring). Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten alle 3 Jahre, erstmalig zum 15. Mai 2010, der EU-Kommission ausführlich Bericht über den erreichten Stand der Umsetzung von INSPIRE zu erstatten (Reporting).
Seitens der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) war hierfür insbesondere die Meldung der von den Themen des Anhangs I der INSPIRE-Richtlinie betroffenen Geodatensätze und Geodatendienste aus Baden-Württemberg erforderlich. Das GDI-Kompetenzzentrum im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung BW als Kontaktstelle für Baden-Württemberg hat die erforderliche Erhebung im Land durchgeführt. Die Meldung wurde über die vom Begleitausschuss GDI-BW eingerichtete Arbeitsgruppe Geodaten Baden-Württemberg landesweit abgestimmt.
Insgesamt wurden in der GDI-BW 32 Geodatensätze sowie 23 Geodatendienste identifiziert. Bundesweit liegen zu einer großen Zahl an Geodaten bereits Metadaten vor, fast die Hälfte der gemeldeten Geodatensätze ist über Darstellungsdienste (WMS) nutzbar, Download-Dienste (WFS) werden dagegen bisher nur in Einzelfällen angeboten.
Die Ergebnisse für die GDI-BW finden Sie hier zusammengefasst.
Der Bericht an die EU-Kommission sowie die bundesweiten Ergebnisse des Monitorings und die landesspezifischen Ergebnisse sind im Internet veröffentlicht. Weitergehende Informationen können den Informationsseiten der Koordinierungsstelle GDI-DE entnommen werden.
Eine von der EU-Kommission eingesetzte Arbeitsgruppe hat den finalen Leitfaden zu den INSPIRE-Durchführungsbestimmungen über harmonisierte Zugangsbedingungen zu Geodaten und Geodatendiensten durch Institutionen der EU, die mit Verordnung (EU) Nr. 268 / 2010 vom 29. März 2010 rechtsverbindlich erlassen wurden (vgl. Meldung vom 07.04.2010), veröffentlicht.
Der Leitfaden enthält Hinweise zur einheitlichen Anwendung der Verordnung und gibt weitergehende Empfehlungen. Im Leitfaden werden insbesondere zwei INSPIRE-Lizenzmodelle für die Geodatennutzung durch EU-Institutionen definiert: Das grundlegende Lizenzmodell (Basic INSPIRE licence) soll verwendet werden, wenn Geodaten über Geodatendienste für interne Zwecke und ohne weitergehende Beschränkungen und ohne Entgelte genutzt werden dürfen. Beim erweiterten Lizenzmodell (Specific model INSPIRE licence) können weitere Nutzungsrechte eingeräumt und / oder zusätzliche Auflagen und Entgelte vereinbart werden.
Es ist vorgesehen, ein weiteres Dokument mit Best-Practise-Beispielen zur Geodatennutzung innerhalb und zwischen den Mitgliedsstaaten herauszugeben.
Den Leitfaden finden Sie hier und auch im Geoportal Baden-Württemberg in der Rubrik Detailwissen zu GDI > Dokumente von INSPIRE.
Die "Verordnung (EU) Nr. 268/2010 der Kommission vom 29. März 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den Zugang der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft zu Geodatensätzen und -diensten der Mitgliedsstaaten nach harmonisierten Bedingungen" wurde am 30. März im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Verordnung tritt am 19. April 2010 in Kraft und gilt unmittelbar für die von INSPIRE betroffenen geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedsstaaten.
Die Durchführungsbestimmungen der Verordnung regeln ausschließlich den Zugang zu INSPIRE-relevanten Daten und Diensten der Mitgliedsstaaten durch die Organe und Einrichtungen der EU. Sie umfassen insbesondere Bestimmungen über die Weitergabe von Daten an Auftragnehmer der EU, den Rechtsanspruch der EU auf weitergehende Information zum Herstellungs- und Qualitätssicherungsprozess der Geodaten einschließlich der Grundlagen für die Gebührenerhebung sowie eine maximale Reaktionszeit, innerhalb der den EU-Institutionen auf Verlangen der Zugang zu den Daten zu verschaffen ist.
Die rechtsverbindlichen Durchführungsbestimmungen werden noch durch unverbindliche Leitfäden (Guidelines) und Empfehlungen (Recommendations) ergänzt werden, die insbesondere beispielgebende Lizenzmodelle und Best-Practise-Beispiele auch für die gemeinsame Daten- und Dienstenutzung innerhalb und zwischen den Mitgliedsstaaten enthalten.
Künftige Regelungen über den Zugang der EU zu Geodaten und Geodatendiensten müssen innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten mit der Verordnung übereinstimmen. Bestehende Regelungen sind bis spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten anzupassen.
Die EU-Verordnung finden Sie online im Amtsblatt der Europäischen Union und auch im Geoportal Baden-Württemberg in der Rubrik Detailwissen zu GDI > Dokumente von INSPIRE.
Die Koordinierungsstelle GDI-DE veranstaltet am 09. Juni 2010 in Hannover und am 15. Juni 2010 in Frankfurt am Main wieder zwei Informationsveranstaltungen zum Thema "INSPIRE in Deutschland".
Die Veranstaltung informiert aus erster Hand über den Stand des INSPIRE-Prozesses, insbesondere über die Regelungen zu den INSPIRE-Download- und Transformationsdiensten sowie über die INSPIRE-Datenspezifikationen (vgl. Meldung vom 16.12.2009/11.01.2010). Dabei wird auch über konkrete Maßnahmen zur praktischen Umsetzung der INSPIRE-Vorgaben innerhalb der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) berichtet.
Die Teilnahme an der Veranstaltung bietet wertvolle Informationen für die konkrete Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie insbesondere für Anbieter von Geodaten und Geodatendiensten in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft.
Weitere Informationen sowie das Programm inklusive Anmeldeformular finden Sie hier.